Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-02
Wortprotokoll
Ich möchte einfach gegen das, was jetzt von der Kommissionssprecherin gesagt worden ist, opponieren, und zwar, was das Vorgehen bezüglich Artikel 9a Absatz 5 anbelangt. Ich bitte Sie, diesen Artikel in der Fahne genau zu beachten - in der Fahne steht klar: "Ungeachtet der Absätze 1 bis 3 bleibt die Zustimmung des Patentinhabers für das Inverkehrbringen einer patentgeschützten Ware im Inland vorbehalten ..." Das ist für mich das, was der Ständerat beschlossen hat.
Die Präsidentin unserer Kommission, Frau Fässler, hat uns schon in der Kommission am frühen Morgen verkündet, dass das ein Fehler sei, Frau Sommaruga habe das im Ständerat erklärt und es habe niemand opponiert. Ich stelle aber fest, dass verschiedene Ständerätinnen und Ständeräte damit nicht einverstanden sind und dass eine Diskussion offensichtlich nicht stattgefunden hat. Man hat dann den Hinweis gemacht, dass man das in die Redaktionskommission geben und dort erledigen könne. Die Redaktionskommission hat das klugerweise abgelehnt. Ich habe in der Kommission ausdrücklich bei Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf nachgefragt, ob da wirklich materiell keine Differenz bestehe, und es ist tatsächlich so, dass zwischen den Absätzen 1 bis 3 und dem Absatz 4 eine Differenz besteht. Wir haben dann in der Kommission auch darüber abgestimmt; ich blieb dann mit meinem Antrag, "Absätze 1 bis 3" gemäss Beschluss des Ständerates einzufügen, in der Minderheit. Aber jetzt stelle ich ja fest, dass die Fahne nach wie vor den Passus "Absätze 1 bis 3" enthält; ich muss also eigentlich keinen Antrag stellen. Ich gehe davon aus, dass dann das gilt, was auf der Fahne steht und nichts anderes, wenn in diesem Rat keine Anträge auf "Absätze 1 bis 4" kommen.
Ich bitte Sie, Herr Präsident, zu dieser Frage - wenn wir dann zu diesem Punkt kommen - eine Eventualabstimmung durchzuführen und sich da nicht einfach auf Erklärungen von Frau Sommaruga oder von Frau Fässler zu verlassen. Ich plädiere dafür, nun ein korrektes Differenzbereinigungsverfahren durchzuführen.
Ich stelle also den Antrag, dass wir in Artikel 9a Absatz 5 eventualiter - wir haben dort ja je nach Ausgang dieser Abstimmung den Streichungsantrag der Minderheit Wandfluh - dann die Dinge bereinigen und eine klare Aussage des Nationalrates zurück an den Ständerat geben, sollte es denn überhaupt eine Differenz geben.