Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-10-02
Wortprotokoll
Die Motion enthält zwei Punkte. Der erste lautet: Euro-3-Fahrzeuge sollen bis 2011 in der günstigsten LSVA-Klasse bleiben. Der zweite Punkt lautet: Neue Fahrzeuge sollen generell für zehn Jahre in der günstigsten Klasse verbleiben.
Der Bundesrat hat sich bereits mehrere Male mit diesem Anliegen auseinandergesetzt. Er hat mit dem Antrag auf Ablehnung dieser Motion zum dritten Mal gesagt, dass er mit diesem Anliegen nicht einverstanden ist. Dass es ausgerechnet in dieser Zeit mit solcher Heftigkeit wieder aufgenommen wird, hat natürlich mit den hohen Ölpreisen zu tun. Hierzu ist vorweg zu sagen, dass unter den Ölpreisen auch andere Berufs- und Bevölkerungsgruppen leiden: der öffentliche Verkehr, Taxis, Mieter, die mit Öl heizen müssen, der Luftverkehr usw. Der Bundesrat ist nicht zuletzt deswegen den Besitzern von Euro-3-Lastwagen entgegengekommen, indem er die Umsetzung nicht, wie ursprünglich vorgesehen und den Stimmbürgern und -bürgerinnen versprochen, auf 2008 in Kraft gesetzt hat, sondern dies erst auf 2009 tun wird.
Seit dem Jahr 2001 sind die Euro-3-Lastwagen in der günstigsten Kategorie. Was die Investitionssicherheit angeht, ist das System seit damals absolut bekannt. Von willkürlicher Herabsetzung kann keine Rede sein; es kommt mit Regelmässigkeit. Es ist Ihnen auch bekannt, wann die neuen Euro-Typen bei Lastwagen auf den Markt kommen.
Allein dieses Hinausschieben um ein einziges Jahr, das wir im Bundesrat beschlossen haben, indem wir dem Lastwagengewerbe diesbezüglich entgegengekommen sind, kostet uns mindestens 50 Millionen Franken. Es geht dabei nicht nur um Einnahmenverluste, sondern es geht darum, dass wir tatsächlich Zahlungen an die Kantone vornehmen müssen. Es ist nämlich so, dass bei der Beratung des Infrastrukturfonds auf Wunsch der Kantone ausdrücklich die Bestimmung ins Gesetz aufgenommen wurde, dass der Bund den Kantonen den Ausfallverlust bezahlen müsse, wenn die LSVA nicht wie vorgesehen angehoben werde. Wenn also diese Motion angenommen wird, dann müssen wir, der Bund, den Kantonen diesen jährlichen Verlust - ich sagte mindestens 50 Millionen; es stehen zwischen 50 und 80 Millionen Franken zur Diskussion - bezahlen. Das ist das eine. Das andere ist aber, dass wir durch den Einnahmenverlust die Ausgaben z. B. für ZEB 2, aber auch für ZEB 1 nicht tätigen können.
Wenn ich daran denke, mit welcher Vehemenz all diese Forderungen - nach einem dritten Gleis, nach dem Wisenbergtunnel usw. - hier geltend gemacht werden, wenn das andere Gesetz zur Diskussion steht, und dass wir ja immer nur mit den mangelnden Finanzmitteln argumentieren müssen, dann frage ich mich einfach: Geht das auf? Ich denke auch an die Debatte über die Verlagerungspolitik, die wir in dieser Session geführt haben. Da haben Sie zum Teil fast etwas schadenfreudig, zumindest jedenfalls sehr kritisch festgestellt, dass wir vom Verlagerungsziel noch weit weg seien. Dabei steht im neuesten Bericht als ein Grund, weswegen das Verlagerungszwischenziel nicht erreicht wurde, ausdrücklich, dass die LSVA ihre damals in der Volksabstimmung beschlossene Höhe noch nicht erreicht hat. Ein Grund für die in einer Volksabstimmung eingeführte LSVA war ja, dass die externen Kosten getragen würden. Ich muss daran erinnern, dass damals in dieser Volksabstimmung immer vom Höchstbetrag die Rede war, nämlich von diesen 325 Franken für die Referenzstrecke. Ich habe damals im Ausland, wenn wieder über die direkte Demokratie diskutiert wurde, stolz gesagt: Zwar war die LSVA sehr heftig umstritten, aber es gab eine Volksabstimmung, die 325 Franken verlangte, und nach dieser Abstimmung wurde dieses Resultat auch akzeptiert.
Das stimmt offenbar nur teilweise. Seit damals wird immer wieder versucht, die Erhebung der LSVA in voller Höhe hinauszuschieben, so auch jetzt mit dieser Motion.
Ich finde, dass es eben auch eine Respektierung des Volkswillens ist, wenn wir sagen: Das wurde damals beschlossen und muss jetzt eben auch umgesetzt werden, das Geld würde uns ansonsten anderswo fehlen.
Ich ersuche Sie, die Motion abzulehnen.