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Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-02

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Nutzfahrzeugverbandes Astag.

Zu meinem Anliegen: Beim Vollzug der LSVA fehlt derzeit eine berechenbare, klare gesetzliche Regelung zur Zuteilung der sogenannten Euro-Normen für Nutzfahrzeuge. Heute ist nicht klar, welche Kategorien wann zurückgestuft werden. Alles, was es gibt, ist das Recht des Bundesrates, die Klassierungen alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Folge ist eine erhebliche Rechts- und Investitionsunsicherheit, denn die Transportunternehmungen wissen beim Kauf eines Fahrzeugs nicht, mit welchen Kosten sie im LSVA-Bereich langfristig rechnen müssen. Die Amortisationsfristen sind heute eine reine Lotterie mit entsprechenden Unsicherheiten und Risiken; darum mein Ziel, mit einer gesetzlichen Regelung zu gewährleisten, dass Fahrzeuge für eine fixe Zeitspanne in der besten Abgabekategorie eingeteilt bleiben.

In seiner Antwort macht der Bundesrat hauptsächlich folgende Argumente geltend:

1. Die Fixierung der Einteilung der Euro-Normen widerspreche Artikel 40 des Landverkehrsabkommens.

2. Durch eine Mindestfrist für Abklassierungen werde der Anreiz für ökologisch sinnvolle Neuinvestitionen geschwächt.

Beides ist meines Erachtens falsch.

Zum Ersten: In Artikel 40 Absatz 6 des Landverkehrsabkommens steht kein Wort von Abklassierungen. Vielmehr wird nur festgelegt, dass der sogenannte gewichtete Durchschnitt, das heisst die nominale Höhe der LSVA in Franken, alle zwei Jahre neu überprüft werden muss. Aber dies wurde vor allem zum Schutz der Unternehmungen eingeführt. Das heisst: Es ist eine Schutzklausel. Es ist eine Schutzklausel und kein Freipass für Willkür. Was ist aber nun die gängige Praxis? Der Bundesrat entscheidet heute aus rein finanzpolitischen Motiven, ob eine Abklassierung erfolgt oder nicht, und dies meist knapp vor Ablauf der Fristen; das ist meines Erachtens nicht haltbar.

Zum Zweiten: Bereits heute sind sehr moderne und umweltfreundliche Fahrzeuge im Einsatz. Ich darf erwähnen: 80 Prozent aller Fahrleistungen werden heute mit modernsten Fahrzeugen der Euro-Klassen 3, 4 und 5 erbracht. Es ist deshalb klar: Der Strassentransport hat die ihm gestellten umweltpolitischen Hausaufgaben stets gemacht, und er wird dies im Interesse der Umwelt, akzeptable und überhaupt verkraftbare Bedingungen vorausgesetzt, auch weiterhin tun.

Ich stelle klar: Es geht bei der Motion nicht einfach darum, ob die vieldiskutierten Euro-3-Fahrzeuge, die übrigens im Umweltbereich den Quantensprung gebracht haben, abklassiert werden sollen oder nicht, nein, es geht um eine Zukunftslösung im Interesse der ursprünglichen politischen Zielvorgabe. Besonders problematisch ist es eben, wenn sich infolge politischer Entscheide plötzlich die Kostenparameter ändern. So sind aufgrund der höheren LSVA-Ansätze [PAGE 1525] zurückgestufte Lastwagen auf dem Markt praktisch unverkäuflich, ohne dass der Unternehmer die Chance gehabt hat, das Fahrzeug vorher wirtschaftlich verträglich zu amortisieren. Das heisst, der Staat vernichtet hier riesige Kapitalbeträge von KMU, und dieses Geld fehlt diesen dann, um wieder in neue Fahrzeuge zu investieren. Was ist das Resultat? Investitionen werden zur Lotterie. In sehr konstruktiven Gesprächen haben selbst das Bundesamt für Umwelt und insbesondere der geschätzte Vorsteher des Finanzdepartementes, Bundesrat Merz, dies anerkannt und Handlungsbedarf festgestellt.

Stimmen Sie deshalb bitte Ja für eine verbindliche Regelung für künftige Abklassierungen, damit der Staat auch für die Transportunternehmer wieder das wird, was eigentlich die Normalität darstellt, nämlich ein verlässlicher Partner.