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Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-15

Wortprotokoll

Ich werde mich kurzfassen: Sie haben dem schriftlichen Bericht Ihrer SiK vom 23. Juni 2008 entnommen, dass diese Ihnen einstimmig die Abschreibung der Initiative beantragt. Zwischen der ersten und der zweiten Phase der Behandlung dieser Initiative muss also etwas Entscheidendes passiert sein. Die erste Phase hatte sie ja klar hinter sich gebracht. Die SiK-NR stimmte sogar einstimmig zu.

Was kann nun zwischen der ersten und der zweiten Phase passieren, das einen derartigen Meinungsumschwung bewirkt? Es können sachliche Überlegungen sein. Eine nähere Prüfung kann namentlich ergeben, dass die Initiative nicht zielführend ist. Es können auch politische Gründe sein, insbesondere wenn die Vorlage in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand stösst. Im vorliegenden Fall ist beides der Fall.

Das Anliegen kam aus der Praxis, und es leuchtete auf den ersten Blick ein. Nach schweren Unwettern im Wallis hätte eine Berner Gemeinde gerne so geholfen, indem sie neben ausgebildeten auch nichtausgebildete Schutzdienstpflichtige entsenden wollte. Das geltende Recht lässt dies zu. Unausgebildete Schutzdienstpflichtige gelten aber als freiwillige Helfer. Damit sind sie nach dem Bundesgesetz über die Militärversicherung versichert. Sie erhalten aber weder Sold noch eine Erwerbsausfallentschädigung, und sie kommen auch nicht in den Genuss einer Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe. Dies wollte Frau Ständerätin Sommaruga mit ihrer parlamentarischen Initiative ändern.

Die entsprechende Vorlage wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich abgelehnt. Von 25 teilnehmenden Kantonen lehnten deren 23 sie ab. Warum? Die Gleichstellung von nichtausgebildeten und ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen - eine Ausbildung dauert übrigens zwei bis drei Wochen - hätte einen entscheidenden Nachteil. Sie würde falsche Anreize schaffen. Sie würde nämlich dazu führen, dass noch weniger Pflichtige ausgebildet würden. Vom Entschädigungssystem her betrachtet wäre eine Ausbildung gar nicht mehr nötig. Diese ist aber unerlässlich, damit der Zivilschutz gerade in der ersten Phase im Notfall beziehungsweise in der Katastrophe funktioniert. In dieser Phase muss jeder Dienstpflichtige zwingend seine Rolle, seine Stellung und seine Kompetenzen kennen. Später, wenn es um das Aufräumen, um reine Betreuungsaufgaben usw. geht, ist diese Ausbildung zugegebenermassen nicht mehr so wichtig. Diese Phase liegt aber immer einige Wochen nach dem Ereignis. In dieser Zeit kann die Ausbildung nachgeholt werden, sofern es notwendig ist, zusätzliche Zivildienstpflichtige [PAGE 555] einzusetzen. Oft dürfte dies nicht der Fall sein; meist ist das lokale Gewerbe sehr wohl in der Lage, diese Arbeiten zu übernehmen und fachgerecht durchzuführen. Die vorgeschlagene Änderung könnte also auch zu einer unerwünschten Konkurrenzierung des Gewerbes im Sinne von ungleich langen Spiessen führen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass sich das geltende System in den Katastrophen der letzten Jahre, bei Lothar 1999 und den Unwettern 2005, bewährt hat.

Aus diesen und weiteren Überlegungen, die Sie im Bericht finden, beantragt Ihnen Ihre SiK einstimmig, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Altherr Hans · Ständerat · 2008-09-15 | Lexipedia | Lexipedia