Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Zunächst drei einleitende Bemerkungen:
1. Die Reduktion des Fluglärms in den An- und Abflugschneisen von Grossflughäfen ist ein berechtigtes Anliegen, welchem im Interesse der betroffenen Bevölkerung so weit als möglich Rechnung getragen werden muss.
2. Ich spreche nicht zu den Lärmgrenzwerten für Landesflughäfen, die der Bundesrat diesen Frühling festgelegt hat, sondern einzig und allein zur Finanzierung von Schallschutzmassnahmen und zu allfälligen Ansprüchen aus materieller Enteignung.
3. Ich möchte Ihnen meine Interessenbindung als Vorstandsmitglied des Dachverbandes der schweizerischen Luftfahrt bekannt geben.
Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge zu geben:
1. Luftverkehr ist öffentlicher Verkehr. Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, hat sich in der Kommissionssitzung gezeigt, an der einzelne Votanten diese Tatsache in Zweifel gezogen haben. Tatsache ist: Der Linienflugverkehr ist öffentlicher Verkehr. Dies hat der Bundesrat im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt eindeutig festgestellt. Linienfluggesellschaften und Landesflughäfen sind konzessionierte Unternehmungen. Denn Fluggesellschaften unterliegen wie Bahnen, Postautos und Kursschiffe dem Beförderungszwang nach publizierten Flugplänen.
2. Die Träger des öffentlichen Verkehrs dürfen nicht diskriminiert werden. Im Rahmen des Bundesbeschlusses über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs ist den Bahnen 1,85 Milliarden Franken für die Lärmsanierung zugesprochen worden. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern muss eine Gleichbehandlung des öffentlichen Flugverkehrs mit den Bahnen sichergestellt werden.
3. Der Luftverkehr hat bereits grosse Vorleistungen erbracht. Wie kein anderer Verkehrsträger hat der Luftverkehr in der Vergangenheit ohne Subventionen grosse Investitionen in die Lärmreduktion an der Quelle vorgenommen.
4. Der schweizerische Luftverkehr deckt seine Kosten. Er deckt nicht nur seine nachgewiesenen Kosten vollumfänglich und wird nicht subventioniert, sondern er finanziert seit Jahrzehnten über den Treibstoffzoll allgemeine Bundesaufgaben und das Nationalstrassennetz, ohne letzteres je benutzt zu haben. Allein im Jahr 1999 lieferte die Luftfahrt fast 52 Millionen Franken in Form von Mineralölsteuern an die Bundeskasse ab.
5. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen darf nicht herabgesetzt werden. Unsere Landesflughäfen stehen in einer zunehmend härter werden Konkurrenz mit anderen Hubs wie Frankfurt, München, Paris, Amsterdam, Mailand [PAGE 1545] usw. Bereits kleinste Erhöhungen der Taxen haben einen verheerenden Einfluss beispielsweise auf den Incoming-Tourismus. England, das vor einiger Zeit die "Air Passenger Duty" von 10 auf 20 Pfund erhöht hat, erlitt grosse Nachteile in diesem wichtigen Teil der Volkswirtschaft.
6. Die wirtschaftliche Tragbarkeit ist nicht abgeklärt worden. Obwohl das Umweltschutzgesetz das vorschreibt, ist vor der Festsetzung der Immissionsgrenzwerte die wirtschaftliche Tragbarkeit der Folgekosten nicht abgeklärt worden.
Der Anschluss an das internationale globale Luftverkehrsnetz ist für die Wirtschaft und die Menschen in zunehmendem Masse von erstrangiger Bedeutung. Im Interesse der Erhaltung bzw. der Verbesserung der Standortattraktivität ist der Luftverkehr ein unverzichtbarer Träger des öffentlichen Verkehrs geworden. Anderseits gilt es, die Finanzierung des Lärmschutzes für die betroffene Bevölkerung so rasch als möglich zu sichern, ohne dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen weiter zu verschlechtern und ohne Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Trägern des öffentlichen Verkehrs herbeizuführen.
Wenn Sie der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge geben, ermöglichen Sie eine vertiefte Behandlung dieses Anliegens, was sowohl im Interesse der Wirtschaft als auch im Interesse der betroffenen Bevölkerung liegt.