Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15
Wortprotokoll
Absatz 2 ist nur das Korrelat zu Artikel 66b Absatz 4, wo wir die gleiche Regelung getroffen haben.
Der Antrag zu Absatz 4 bedarf einer Erläuterung von einigen Sätzen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, vor Einsätzen zum Schutz von schweizerischen Vertretungen im Ausland die Geschäftsprüfungsdelegation zu konsultieren, doch diese lehnt das selber ab. Der Nationalrat hat sich dem Konzept angeschlossen, möchte aber, dass die Sicherheits- und Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte konsultiert und informiert werden. Nun, unsere Kommission reduziert den Kreis der Konsultierten massiv. Werden nämlich gemäss Nationalrat die Sicherheits- und Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte konsultiert, sind das insgesamt sechzig bis siebzig Personen. Nach der Fassung unserer Kommission sind es genau vier Personen, nämlich die vier Präsidenten.
Die letzten Einsätze waren uns bekannt: Die Schweizer Vertretung in Iran musste geschützt werden. Stellen wir uns vor: Wenn nun vier Kommissionen begrüsst, konsultiert und gründlich informiert werden müssen, dann ist dieser künftige Einsatz in der öffentlichen politischen Arena. Das kann nicht im Interesse der Schweiz sein. Auch für Parlamentarier gilt der sinnvolle Grundsatz: nur so viel Wissen wie nötig. Wir glauben, dass aus Gründen der Interessenwahrung der Schweiz Information und Konsultation nicht auf dem grossen Markt erfolgen sollen, sondern in einem kleinen Kreis.
Dies gesagt, unterstreiche ich deutlich, dass eine solche Konsultation eine echte Konsultation sein muss, eine gründliche Information und Meinungsbildung, in aller Regel am gleichen Tisch von Angesicht zu Angesicht. Ich habe als Präsident der Aussenpolitischen Kommission - wo der Präsident ja auch hin und wieder konsultiert werden muss - erlebt, dass ich spätabends in einem kurzen Telefongespräch über etwas konsultiert wurde, das bereits beschlossen war und am nächsten Tag anlaufen sollte. Herr Bundesrat, auf diese Art darf eine Konsultation nicht mehr erfolgen, sondern sie muss unter ausreichender Information zeitlich genügend vorgelagert stattfinden, und wo dies möglich ist, muss sie im gleichen Raum von Angesicht zu Angesicht erfolgen.