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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-15

Wortprotokoll

Ich anerkenne, dass Frau Fetz hier eine mildere Form beantragt als der Nationalrat. Ich glaube auch, dass wir uns allseits einig sind, dass derartige Einsätze nicht die Regel sein sollen, wenngleich festzuhalten ist - aber dazu hat Herr Frick Bemerkungen gemacht -: Wachtdienst ist eine schwierige Disziplin. Ich habe nächtelang bei eisiger Kälte leere Scheunen bewacht. Weshalb es nicht auch gelegentlich eine Botschaft sein sollte, begreife ich eigentlich nicht. Denn wir haben Wachtdienst zu üben, und wenn Sie uns - ich überzeichne jetzt etwas - die Botschaften nehmen, dann bewachen wir wieder leere Scheunen.

Aber jetzt ernsthafter: Letztlich spielt die Mechanik. Wachtdienst ist eine schwierige militärische Disziplin, weil sie langweilig ist, tagelang langweilig ist, und plötzlich ist man innert Sekunden auf 200. Das ist nicht so einfach, wie es da vom Tisch daherkommt.

Aber jetzt zum anderen Problem: Was ist eigentlich der Verfassungswille? Ich gebe zu, ich habe es jetzt für diese Sitzung nicht erneut aufgearbeitet. Aber die Verfassung will, der alten, traditionellen, freundeidgenössischen Kultur folgend, eine gegenseitige Unterstützungspflicht stipulieren. Diese Unterstützungspflicht trifft einmal andere Kantone, aber sie trifft eben auch den Bund. Gemäss der alten Verfassung gab es noch kantonale Truppen, die eigentlich dafür gedacht waren, den Kantonen notfalls zur Verfügung zu stehen: eidgenössische Truppen, aber kantonal zugeordnet. Jetzt, bei der modernen Sicherheitstechnik, heisst das wahrscheinlich: Die Verfassung will ein komplementäres und teilweise subsidiäres System, um die Bevölkerung zu schützen.

Herr Bürgi hat von fehlender Reserve gesprochen. Sie können das verschieden umschreiben. Jetzt können wir theoretisch von Folgendem ausgehen: Jawohl, möglichst wenig. Das ist der Bundesbeschluss, den Sie zitiert haben. Gehen Sie davon aus, dass ich da standhaft bin. Allerdings darf ich die Rechnung nicht ohne den Wirt machen, und der Wirt sind die Kantone. Wir sind im Moment mit - Irrtum vorbehalten - etwa hundert oder hundertfünfzig Mann noch in Genf. Für später ist vorgesehen, dass man das abbaut und sie selber ihre Polizeikorps erhöhen. Dieser Bundesbeschluss ist jetzt über ein Jahr alt. Genf hat, wenn es immer noch so ist, in der Zwischenzeit einen einzigen Polizisten rekrutiert. Was macht denn Genf am Schluss? Der Kanton Genf erfüllt in Genf eine völkerrechtliche Verpflichtung zugunsten des Bundes. Jetzt wird die Lageanalyse von den Behörden in Genf gemacht, nicht von mir in Bern. Wenn Genf dazu kommt, dass es sagt, es brauche Truppenunterstützung, dann sagt der Bundesrat: Nein, la Genève internationale, ça nous est égal, faites ce que vous voulez! Nein, das geht nicht!

Sie sagen, Frau Fetz, für internationale Konferenzen - ich habe das so notiert - sei das eigentlich Sache der Polizei. Kennen Sie den Kräfteansatz für eine internationale Konferenz in Genf? Er liegt zwischen 3000 und 5000. Und stellen Sie sich vor, dass in solchen Einsätzen jeder Posten durch drei Leute zu besetzen ist; denn auch Polizisten und Soldaten kommen nicht ohne Schlaf und Erholung aus. Sicherheit ist ein 24-Stunden-Geschäft. Mit anderen Worten: Alle diese Einsätze sind sehr personalintensiv. Wenn Deutschland eine solche Konferenz hat, dann rekrutiert es die Polizisten aus einem gesamten Polizeikorps von 220 000 oder 230 000 Polizisten. Wissen Sie, wie viele Polizisten wir in der Schweiz haben? 17 000. Die Sicherheit, diese 3000 bis 5000 Leute, ist aber in der Schweiz nicht zwölfmal kleiner als in Deutschland; denn Genf hat genau den gleichen Sicherheitsstandard und -anspruch, wie ihn München oder Berlin hat. Deshalb, sage ich, wird es theoretisch: Wir bemühen uns - und da treffen wir uns ja, gehen wir in die gleiche Richtung - um "so wenig wie möglich, so viel wie nötig". Aber das "so viel wie nötig" lässt sich nicht festhalten. Wir können es nicht definieren.

Ich kann Ihnen ein letztes Beispiel geben: Irakkrieg. Da beginnen die USA, und sofort sind weltweit die Botschaften der USA besser zu schützen. Dann treten andere Länder bei. Da war Frankreich dabei; da war, glaube ich, auch Deutschland dabei; da war Italien dabei; da war Spanien dabei. Und plötzlich steigt dieser Standard. Wie lange, kann ich Ihnen nicht sagen, wenn es heisst "nicht dauernd". Und Sie wüssten dann gar nicht, wie viele Polizisten Sie permanent zu 100 Prozent anstellen müssten. Herr Bürgi hat Recht: Da setzt man eine Reserve ein - und das ist in der Schweiz nur die Armee. Deshalb brauchen wir spezielle Einsatzregeln, um das zivile Primat zu garantieren. Aber um diese Subsidiarität kommen wir nicht herum.

Und ein Letztes noch: Ich könnte mich mit Ihrem Modell sogar anfreunden, wenn Sie mir Folgendes garantieren würden: Erstens habe ich das Recht zu einer Ersatzvornahme zur Anstellung von Polizisten. Dann würde ich in Genf 100 Polizisten auf Kosten des Kantons Genf anstellen. Das ist das Mittel! Entschuldigen Sie, aber letztlich ist das die Alternative! Sicher spricht kein Mensch hier im Ständerat von der Möglichkeit, hier eine Ersatzvornahme machen zu können. Zweitens: Sie könnten mir garantieren, dass dann nicht plötzlich die Armee eingreifen soll, wenn die Lage eskaliert. Unsere guten, braven Milizsoldaten würden dann vor die Botschaften gestellt, wo es am gefährlichsten ist, aber vorher sollen sie keine Erfahrungen sammeln können.

Wir haben ja im Einvernehmen mit den Sicherheitspolitischen Kommissionen in dieser Vorlage auf der einen Seite einen minimalen Know-how-Transfer garantiert und auf der anderen Seite Personal abgebaut. Ich habe nicht zu viele Einheiten der Militärischen Sicherheit; diese bräuchte ich eigentlich für anderes. Das ist also primär nicht ein gesuchter Auftrag, aber es ist freundeidgenössische Pflicht. Der Bundesrat kann sich doch nicht, wenn ein Kanton die Lage entsprechend beurteilt, einfach aus der Pflicht schleichen und sagen: Wir beurteilen die Lage anders. Deshalb geht es, wie Sie sehen, letztlich nicht um eine theoretische Differenz, die ich da mit Ihnen austrage, sondern es besteht die praktische Unmöglichkeit, das dann vollziehen zu können. Selbst wenn Sie diesen Antrag durchbringen, werden wir nicht darum herumkommen, bei entsprechendem Bedarf Truppen zur Verfügung zu stellen. Wir interpretieren "dauerhaft" dann halt so, dass es wiederum Platz hat - aber das ist intellektuell auch nicht unbedingt redlich.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Fetz abzulehnen.