Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-16
Wortprotokoll
Seit 1978 besteht zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) zur Entwicklung der Fusionsenergie ein Kooperationsabkommen. Das wichtigste Projekt im Rahmen dieser Zusammenarbeit war die Teilnahme an JET, dem europäischen Fusionsreaktor. In Zukunft wird das Projekt ITER den Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bereich der Fusionsforschung bilden. Von der Kernfusion verspricht man sich eine sichere, umweltfreundliche, ergiebige und über mehrere Jahrhunderte hinweg unerschöpfliche sowie von geopolitischen Rahmenbedingungen unabhängige Energiequelle. Und wichtig: Im Gegensatz zur Kernspaltung in den heutigen Kernkraftwerken werden bei der kontrollierten Kernfusion in Nachahmung der Prozesse auf der Sonne leichte Kerne in Fusionsreaktionen bei niedriger Dichte, aber sehr hohen Temperaturen zu schweren verschmolzen, um die dabei gewonnene Energie nutzbar zu machen.
Mit dem Projekt ITER geht es darum, im französischen Cadarache eine Fusionsreaktion zu realisieren, damit der [PAGE 589] letzte Entwicklungsschritt von der experimentellen Kernfusion hin zu einer Energieproduktion vollzogen werden kann. Das Projekt ITER basiert auf einer internationalen Zusammenarbeit zwischen den an Euratom beteiligten Staaten sowie der Russischen Föderation, der Volksrepublik China, Japan, der Republik Korea, der Republik Indien und den USA.
Was nun die zu genehmigende Vereinbarung betrifft, handelt es sich um zwei Briefwechsel. Gegenstand des einen sind die Rechte und Pflichten in Bezug auf die internen Abläufe des gemeinsamen Unternehmens. Im zweiten Briefwechsel werden die Regeln für die Beteiligung des gemeinsamen Unternehmens an ITER und am Programm Broader Approach mit Japan als für die Schweiz verbindlich erklärt. Die Schweiz beteiligt sich an ITER durch ihre Partnerschaft mit Euratom, durch das Forschungszentrum für Plasmaphysik an der ETH Lausanne (EPFL) sowie durch dessen Zweigniederlassung auf dem Gelände des Paul-Scherrer-Instituts. Der Präsident des ETH-Rates, unser ehemaliger Kollege Fritz Schiesser, sowie Professor Minh Quang Tran, der Direktor des Forschungszentrums für Plasmaphysik an der EPFL, haben uns die Bedeutung dieses Projekts für die Wissenschaft und die Wirtschaft dargelegt.
Die Mitgliedschaft der Schweiz an diesem Unternehmen hat zur Deckung des Verwaltungsaufwandes einen jährlichen Beitrag zur Folge. Wichtig: Der entsprechende Verpflichtungskredit für die Jahre 2007 bis 2013 ist im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 14. Dezember 2006 zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration bereits bewilligt worden. Diese Mittel sind im Budget eingestellt. In rechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat diese Briefwechsel dem Parlament zur Genehmigung vorlegt, weil er selbst nicht über die ausreichende Genehmigungskompetenz verfügt. Da dieses gemeinsame Unternehmen zudem wesentliche Merkmale einer internationalen Organisation aufweist, untersteht der Genehmigungsbeschluss gemäss Artikel 141 Absatz 1 Litera d Ziffer 2 der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum für völkerrechtliche Verträge.
Im Namen der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die im ausgewiesenen Interesse des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Schweiz liegenden Abkommen zu genehmigen.