Lexipedia

Zbinden Hans · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Die Parlamentarische Initiative Gysin Remo bezweckt, kurz gesagt, dass Kapitalaufstockungen im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Zukunft durch das Parlament, also auch durch Sie, genehmigt werden. Bis anhin waren wir damit zufrieden, wenn uns der Bundesrat vor seinem Entscheid jeweils über seine Absicht informiert hat.

Nun, dieser Vorstoss mag als Kleinigkeit erscheinen. Ich möchte ihn aber in einen grösseren Rahmen stellen und hoffe, dass er damit für Sie plausibler wird: Sie wissen, dass immer mehr Regelungen, Entscheide und Steuerungsmechanismen auf internationaler, transnationaler Ebene in internationalen Organisationen etabliert werden. Diese Tatsache hat einerseits dazu geführt, dass sich auch die nationalen Parlamente vermehrt für internationale Organisationen interessieren müssen, dass sie darauf achten müssen, dort neben der Regierung mitbestimmen zu können. Andererseits gibt es die spiegelbildliche Tendenz, dass nämlich die führenden internationalen Organisationen, vor allem im Bereich der Ökonomie, der Finanzen - WTO, IWF, Weltbank - daran sind, sich selbst eine parlamentarische Dimension zu geben, weil sie alle Verankerungs-, Legitimations- und auch Demokratiedefizite haben.

Zu den Zielen dieser Parlamentarischen Initiative: Einige von Ihnen mögen sich daran erinnern, als wir vor kurzem unsere Bundesverfassung revidiert haben. Im Bereich der Aussenpolitik hat das Parlament im Rahmen der Bundesverfassung gegenüber der Regierung eine neue partnerschaftliche Funktion erhalten. In Artikel 166 der Bundesverfassung wurde klar stipuliert, dass sich die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik des Bundesrates, an strategischen Entscheiden partnerschaftlich beteiligt. Genau dieses Ziel strebt die Parlamentarische Initiative Gysin Remo hier im konkreten Fall an.

Sie wissen, dass neben dem IWF eine zweite Bretton-Woods-Institution, nämlich die Weltbank, von der Schweiz immer wieder Mittel erhält. Hier haben Sie jedes Mal die Möglichkeit, durch Rahmenkredite über diese Geldmittel mitzubestimmen. Im Grunde genommen soll durch die Initiative ein Parallelmechanismus eingeführt werden, indem das Parlament nämlich in Zukunft für IWF und Weltbank die Mittel genehmigen kann. Es gibt aber einen grossen Unterschied: Die Gelder, die der IWF - jetzt oder auch später im Rahmen von Kapitalaufstockungen - von der Schweiz bekommt, werden von der Schweizerischen Nationalbank zur Verfügung gestellt, und zwar aus den Währungsreserven. Der Bund hat entsprechend nur bestimmte Garantien zu übernehmen.

Ich erlaube mir, ein Kurzsignalement des IWF zu geben. Kollege Gysin Remo hat nämlich - das weiss ich persönlich - nicht nur die Absicht, Kapitalaufstockungen genehmigen zu lassen, sondern er möchte dem Parlament auch vermehrt die Gelegenheit geben, über die Strategie des IWF und auch über die Position der Schweiz zu diskutieren.

Dazu ein kleines Beispiel: Sie alle kennen den Schweizer Botschafter in Deutschland. Sie kennen nicht nur sein "Tagleben", Sie kennen sogar sein Nachtleben. Aber wenn ich Sie fragen würde, welches der Repräsentant der Schweiz im Exekutivdirektorium des IWF ist, dann hätten vielleicht einige von Ihnen Mühe, diesen Namen zu nennen, obschon er strategisch gesehen eine sehr wichtige Funktion innehat. Es gibt bei uns ein öffentliches Defizit an Wissen über internationale Organisationen. Die Parlamentarische Initiative hat deshalb auch das Ziel, dieses Manko über parlamentarische Diskussionen und Kompetenzen auszugleichen.

Der IWF hat im Rahmen der globalen Finanzsysteme, und hier wiederum im Bereich der Devisen- und Kapitalmärkte, eine Doppelfunktion: Auf der einen Seite hat er - das ist gut bekannt - eine Feuerwehrfunktion; ich erinnere kurz an die von ihm bekämpften Finanzkrisen in Brasilien, Mexiko, Russland und Asien in den Neunzigerjahren; das ist noch nicht sehr lange her. Der IWF hat aber auch eine Art Polizeifunktion, indem er längerfristig auf die ökonomischen Strukturen der einzelnen Länder Einfluss nimmt, über Konditionalitäten, über klare Vorschriften, deren Einhaltung er dann wieder kontrolliert.

Der IWF hat heute 181 Mitglieder. Damit Sie eine Grössenvorstellung seiner Mittel erhalten: Im April 1999 hatte er ein Grundkapitalvolumen in der Grössenordnung von etwa 400 Milliarden Schweizerfranken. Sie wissen auch, dass er nicht nur das durch die einzelnen Quoten gedeckte Grundkapital zur Verfügung hat, sondern dass er darüber hinaus über die Allgemeinen und die Neuen Kreditvereinbarungen zusätzliche Mittel aufweist. Wenn Sie daran denken, dass sich die Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte stetig vergrössern, dass sie sich immer mehr vernetzen, dass sie immer grössere Umwandlungsgeschwindigkeiten haben, dann ist es selbstverständlich, dass auch der IWF seine Kapitalmittel immer wieder aufstocken muss. Er hat seit seiner Gründung im Jahre 1944 elf Aufstockungen realisiert. Das sind natürlich jedes Mal internationale Übungen, weil alle Mitgliedländer entscheiden müssen, ob sie da mitmachen. Die letzte Kapitalerhöhung fand vor zwei Jahren statt und die vorletzte im Jahre 1990. Dabei ging es einmal um eine Kapitalerhöhung von 45 und dann von 50 Prozent.

Die Schweiz - damit man hier eine Grössenrelation hat - ist erst seit 1992 Vollmitglied in diesen Bretton-Woods-Institutionen. Wir sind dort nicht Einzelmitglied, sondern vertreten eine ganze Gruppe von Staaten. Wir vertreten dort u. a. Polen - das finde ich interessant, weil vorgestern Polen im Rahmen der EU-Mitbestimmungsmechanismen die gleiche Position erhalten hat wie Spanien. Polen ist das zentrale Land, das an unserer IWF- und Weltbankgruppe mit beteiligt ist.

Ich komme zum Schluss: Sie haben 1998 - ganz knapp allerdings - mit 56 zu 55 Stimmen dieser Initiative Folge gegeben. In der Kommission war es eindeutiger. Die APK hat als vorbereitende Kommission mit 16 zu 2 Stimmen entschieden, das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods zu ändern, und zwar, ich habe das zu Beginn gesagt, in dem Sinne, dass in Zukunft Kapitalaufstockungen von Ihnen genehmigt und nicht nur als Information an Sie weitergegeben werden.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen im Namen der Kommission beantragen, diese Gesetzesänderung nachzuvollziehen und zu unterstützen.