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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich gehöre ja auch zur erwähnten Minderheit bei Artikel 52e. Mir scheint, dass beide Anträge sehr nahe beieinander sind, muss aber zugestehen, dass mich der Antrag Graber Konrad mehr überzeugt, weil die Kompetenzen genauer zugeordnet werden, als dies mit dem Antrag der Minderheit bei Artikel 52e der Fall ist. Der Antrag Graber Konrad ist auch klarer formuliert, wie ich sehe, wenn ich jetzt beides vor mir habe und vergleiche. Deshalb mache ich beliebt, dem Antrag Graber Konrad zuzustimmen. Das Anliegen der Minderheit würde damit erfüllt. Es kann ja nicht sein, was allerdings auch mit dem Minderheitsantrag bei Artikel 52e der Fall wäre, dass der Experte gegen den Willen des obersten Organs Anlageentscheide rückgängig machen oder ändern kann. Das war nicht die Absicht des Minderheitsantrages. Die Absicht war vielmehr, dass die Überprüfung auf Nachhaltigkeit der Anlagen auch Teil der Aufgaben des obersten Organs ist, Teil der Prüfung durch den Experten ist und auch bei der Oberaufsicht einen Blick wert ist, sodass bei Pensionskassen kurzfristig ausgerichtetes Anlageverhalten keinen Platz erhält.

Ich mache Ihnen deshalb beliebt, den Antrag Graber Konrad zu unterstützen.