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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Noch eine kurze Antwort auch an Kollege David, der mich angesprochen hat. Ich bin effektiv der Auffassung, dass es so, wie es in der Vorlage steht, Aufgabe des obersten Organes ist, zu sagen, wann diese periodische Überprüfung stattzufinden hat. Weil die Verantwortung für diese Überprüfung beim obersten Organ liegt, hat es die Kompetenz, sich über die Periodizität auszusprechen und auch darüber, wen es beizieht. In der Botschaft steht natürlich - und dieser Meinung bin ich auch -, man solle nicht nur die Passivseite anschauen, sondern man könne durchaus auch die Anlagetätigkeit beurteilen. Das wird ja mit meinem Antrag nicht ausgeschlossen.

Ich habe diesen Antrag vor allem auch deshalb gestellt, weil ich sah, dass wir einen Minderheitsantrag haben, und mit diesem Minderheitsantrag stellt sich ein Problem: Er wird eine Vermischung der Kompetenzen bringen. Aber dieser Minderheitsantrag hat Chancen, muss ich sagen, weil man will, dass diese Beurteilung durch den Experten mit unterstützt wird.

Noch eine kurze Antwort an Herrn Schweiger: Es ist nicht so, dass mein Antrag irgendetwas verlangt, was nicht im Entwurf des Bundesrates steht. Der Bundesrat sagt ja selber in Artikel 51a Absatz 2, dass das oberste Organ diese Aufgabe hat und dass diese Aufgabe nicht delegierbar und nicht verzichtbar ist. Das ist unbestritten. Meine Ergänzung ist eigentlich eine reine Verdeutlichung des Textes auf Seite 5683 der Botschaft, wo der Bundesrat schreibt, dass man den Experten für berufliche Vorsorge, den Anlageexperten und weitere Experten für diese Aufgabe beiziehen kann.