Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13
Wortprotokoll
In der Einigungskonferenz von heute Morgen hatten wir bekanntlich über die zwei Differenzen in den Artikeln 25bis und 25ter zu befinden. Der Ständerat hatte ursprünglich die Streichung beider Bestimmungen beantragt. Im Sinne eines Entgegenkommens ist bei Artikel 25bis dann auch unsere Fraktion darauf eingetreten, dass [PAGE 1530] man unter gewissen Präzisierungen auch die Erneuerung von bestehenden Kraftwerken in diese Bestimmung einschliesst, und hat dem Artikel dann auch zugestimmt. Bei Artikel 25ter, der jetzt zur Diskussion steht, möchte ich einfach auf Folgendes aufmerksam machen: Auch in dieser abgeschwächten Form - wonach jetzt nur Wasserkraftwerke mit einer Leistung von maximal 500 Kilowatt in die Bestimmung aufgenommen worden sind - bedeutet das Subventionen von jährlich 40 bis 50 Millionen Franken. Bezahlen müssen diese Subventionen mit dem Zuschlag auf das Hochspannungsnetz gemäss Artikel 24 Ziffer 4 die anderen Stromkonsumenten.
Wir haben aus diesem Grund dem zweiten Vergleich nicht zustimmen können und bitten Sie, diesen auch abzulehnen.