Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Mit Artikel 8a hat der Nationalrat eine Sonderbestimmung eingefügt, nämlich die Möglichkeit, den besprochenen Faktor 1,5 um bis zu 0,3 Einheiten zu erhöhen. Also kann die Bundesversammlung diesen Faktor von 1,5 bis auf 1,8 erhöhen, und zwar in dem Fall, wenn der personelle Bedarf der Armee während drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gedeckt werden konnte, weil die Zahl der zum Zivildienst zugelassenen Personen im gleichen Zeitraum in entsprechendem Ausmass zugenommen hat. Diese Bedingungen sind, wie Sie gehört haben, eng formuliert; man denkt, dass der Eintrittsfall unwahrscheinlich ist.
Wir haben in der Kommission ziemlich intensiv über diesen Artikel 8a diskutiert. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass der einzige Unterschied zwischen einer Streichung und einer Beibehaltung des Artikels eigentlich darin liegt, dass für eine spätere Änderung des Faktors eine Gesetzesänderung notwendig wäre, wenn wir Artikel 8a streichen. Diese Änderung wäre dann referendumsfähig, währenddem es keine Referendumsmöglichkeit gibt, wenn wir ihn drinlassen; die Bundesversammlung könnte allein entscheiden.
Wir beantragen Ihnen ohne Minderheitsantrag Streichen mit der Hauptbegründung, dass das Gewissen nicht irgendwie handelbar sein soll. Wenn wir sagen, dass der Faktor 1,5 ist, dann können wir nicht aus irgendwelchen Gründen, die in der Verteilung zwischen Militärdienst und Zivildienst liegen, später einmal sagen, jetzt sei er halt 1,6 oder 1,7 oder 1,8. Wir wollen nicht eine Steuerung mit diesem Faktor verbinden, sondern wir wollen hier den Tatbeweis haben, und wir wollen eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den beiden Wegen haben.
Schliesslich sind wir mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung für Streichung dieses Artikels.