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Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18

Wortprotokoll

In unserer Kommission lag ein Antrag vor, die Ersatzabgabe bei 200 Franken zu belassen. Dieser Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Das Argument sahen wir darin, dass z. B. ein Student - es muss allerdings ein langjähriger Student sein -, der sieben Jahre lang auf dem Minimum bleibt, nach dem geltenden Gesetz siebenmal 200 Franken bezahlt, das sind 1400 Franken für 260 Tage Dienstpflicht, also etwa 5 Franken pro Tag. Das scheint uns zu wenig. Deshalb haben wir den Minimalbetrag, mit Bundesrat und Nationalrat, auf 400 Franken verdoppelt. Im Nationalrat lagen ja verschiedene Anträge vor, auch Anträge auf eine Erhöhung bis zu 1000 Franken. Eine solche Erhöhung fänden wir auch nicht gerecht, zumal auch Dienstuntaugliche, die ja nichts dafür können, dass sie keinen Militär- und keinen Zivildienst leisten, zahlen müssen.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb - es gibt keinen Minderheitsantrag -, der Erhöhung gemäss Bundesrat und Nationalrat zuzustimmen.