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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Namens der Minderheit empfehle ich Ihnen, sich im Grundsatz, mit der verfassungsrechtlich korrekten Formulierung auf der Fahne, dem Anliegen des Nationalrates anzuschliessen.

Die Mehrheit im Nationalrat war deutlicher als diejenige im Ständerat. Mit dieser vom Bundesamt für Justiz - der Kommissionssprecher hat es gesagt - vorgeschlagenen neuen Formulierung von Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b könnte der Nationalrat höchstwahrscheinlich leben. Es ging ja um die Begriffe "hoheitlich", "nichthoheitlich" usw. In der Debatte des Nationalrates vom 2. Juni 2008 hat Herr Bundesrat Leuenberger den Standpunkt des Bundesrates vertreten - das ist klar. Gleichzeitig hat er aber eingeräumt, das kann man gemäss dem Amtlichen Bulletin so sagen, dass es für die Überlegungen der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sehr gute Gründe gebe, die auch logisch ableitbar seien.

Erlauben Sie mir, hier noch einmal kurz die wichtigsten Argumente der Minderheit zusammenzufassen: Mit der Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr will der Bundesrat, gestützt auf seine entsprechenden Ausführungen im Luftfahrtbericht 2004, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsystems Schweiz stärken - das steht so im Luftfahrtbericht. Die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Erträgen der Mineralölsteuer auf Inlandflügen - es geht ja nur um die Inlandflüge - von etwa 44 Millionen Franken auf der Kostenbasis 2006 sind vergleichsweise gering; da bin ich mit Herrn Bieri einverstanden. Umso mehr müssen sie gezielt für neue Aufgaben und Herausforderungen des Luftverkehrs verwendet werden. Die Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr krimineller oder terroristischer Aktionen gegen den Luftverkehr, also namentlich der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten, haben zum Ziel, das Einschmuggeln von Terroristen, Waffen, Sprengstoff und das Entführen von Flugzeugen zu verhindern. Terroristen haben aber, wie wir wissen, nicht eine bestimmte Fluggesellschaft im Visier, sondern ganz klar - und das muss man in diesem Zusammenhang eben sehen - den Flaggenstaat. Durch einen Terrorakt soll er zur Lösegeldzahlung, zur Freilassung von inhaftierten Terroristen oder zu anderen Zugeständnissen gezwungen werden. Es gibt keinen Grund, diese Aufgaben neu aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr zu finanzieren. Bisher sind die Kosten für die Sicherheitsbeauftragten gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen - wie übrigens in zahlreichen anderen Ländern - aus allgemeinen Steuermitteln durch den Bund bezahlt worden.

Es ist also nicht so, dass der Nationalrat durch die Hintertür dem Bund Kosten anlasten will. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Mit dem Ausschluss von Beiträgen an hoheitliche Security-Aufgaben geht es nicht darum, Aufgaben des Luftverkehrs zu subventionieren; vielmehr muss verhindert werden, dass bisherige Staatsaufgaben via die Zweckbestimmung der Spezialfinanzierung Luftverkehr auf die Luftfahrt überwälzt werden.

Und nun kommt der entscheidende Punkt, auch für uns als Ständeräte: Ich möchte - das ist für mich das Hauptargument - keine zusätzlichen Kosten zulasten der Regionalflughäfen. Der Bundesrat will die Finanzierung von Security-Aufgaben aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr schwergewichtig auf die Regionalflugplätze richten. Die Überwälzung der Lasten für die Tiger- und Fox-Einsätze von 9,1 Millionen Franken auf die Spezialfinanzierung Luftverkehr führt dazu, dass für die neuen Security-Aufgaben auf den Regionalflugplätzen nur noch 1,9 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Herr Bieri, über diesen Betrag können wir dann streiten, aber es geht um eine verschwindend geringe Summe im Vergleich zu den massiv ansteigenden Security-Vorkehrungen, die der Staat von den Flugplätzen fordert. Da die Regionalflugplätze diese Kostenwelle nicht aus eigener Kraft tragen können, müssen letztlich die Standortkantone dafür aufkommen. Es ist zu erwarten, dass davon in erster Linie die folgenden Kantone betroffen wären: Aargau (Flughafen Birrfeld), Bern (Flughafen Bern-Belpmoos), Graubünden (Flughafen Samedan), Neuenburg (Flughafen La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures), Solothurn (Flughafen Grenchen), St. Gallen (Flughafen Altenrhein), Wallis (Flughafen Sion), Waadt (Flughafen Lausanne-La Blécherette) und Tessin (Flughafen Lugano-Agno).

Mit der neuen, verfassungsrechtlich korrekten Formulierung von Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b der Bundesverfassung kommen wir dem Anliegen des Nationalrates entgegen und beseitigen wir möglicherweise die verbleibende Differenz zum Nationalrat.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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