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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Ich habe mit Interesse die Meinungen der Mehrheit und der Minderheit gehört. Sie müssen einige Dinge zur Kenntnis nehmen. Es gibt einen gewissen Interessenkonflikt zwischen den Kantons- und Stadtpolizeien einerseits und der Transportpolizei andererseits. Es geht um Stellungen und Positionen, bis hin zu den Einkommensmöglichkeiten der Mitglieder der verschiedenen Organisationen, die diese Aufgaben wahrnehmen, seien es Kantonspolizeien oder eben hier die Bahnpolizei. Sie haben entsprechende Unterlagen der verschiedenen Interessenten erhalten.

Nun aber zur Sache: Die Mehrheit und der Nationalrat sind der Überzeugung, dass der Dienst der Sicherheitsorgane in der Regel ohne Schusswaffe ausgeführt wird. Wir sind in der Mehrheit aber der Meinung - Frau Diener hat das gesagt, und Herr Marty hat das noch unterstrichen -, dass in der heutigen Zeit der öffentliche Raum, dass Bahnhöfe und Züge einer erhöhten Kriminalität ausgesetzt sind und dass in dieser Situation Möglichkeiten geschaffen werden müssen, damit bei Bedarf die Transportpolizei ihren Dienst bewaffnet verrichten kann. Was die Vertreter der Minderheit nicht gesagt haben, ist Folgendes: In Artikel 4 Absatz 1bis steht, dass die Vertreter der Transportpolizei nicht irgendwelche Leute aus Privatorganisationen, sondern amtlich in die Pflicht genommene Personen sind. Sie üben das Gewaltmonopol des Staates in diesem öffentlichen Raum, in Bahnen und Bahnhöfen, aus.

Ein nächster Punkt: Denken Sie an die Selbstverteidigung. Sie werden zuweilen in Bahnhöfen und Zügen Passagiere antreffen, die unter Umständen bewaffnet oder mit Materialien ausgerüstet sind, die sehr gefährlich sind. Natürlich soll es, wenn immer möglich, nicht zu Schiessereien kommen. Aber eine Schusswaffe ist ein Instrument, das klar mehr Eindruck macht und eine grössere abschreckende Wirkung hat, als wenn die Transportpolizisten nur mit Schlagstöcken oder Reizstoffen daherkommen. In solchen Momenten kann die Waffe auch Ausdruck der staatlichen Autorität sein; letztlich kann sie in einem bestimmten Moment ein Mittel der Selbstverteidigung sein. Ich glaube, dass dies in gewissen Momenten von erheblicher Bedeutung sein kann.

Wir wollen die Einsatzmöglichkeiten nicht generell ausweiten; vielmehr wollen wir in einem klar beschränkten Rahmen dem Bundesrat die Möglichkeit geben, die Bewaffnung der Transportpolizei mit Schusswaffen zu ermöglichen - in einem klar geregelten Rahmen, und zwar nur für die amtlich in die Pflicht genommenen Transportpolizisten.

In dem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Kommissionsmehrheit, gemäss dem Beschluss des Nationalrates, zuzustimmen.