Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen zuerst bekanntgeben, dass ich selbstverständlich auf beide Vorlagen eintrete; ich habe das auch in der Kommission getan. Ich hoffe, dass ich beiden, insbesondere dem Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, auch am Schluss noch zustimmen kann.
Erlauben Sie mir, etwas zu tun, was man eigentlich nicht tun dürfte - aber ich werde es kurzmachen -, nämlich über einen Artikel zu reden, der gar nicht bestritten ist. Im Personenbeförderungsgesetz gibt es einen Artikel 30, der das Verkehrsangebot und das Bestellverfahren festlegt. Wir werden den ohne Widerspruch im Schnellverfahren so genehmigen. Ich sage Ihnen, ich tue dies auch, aber ich tue das ganz gezielt und bewusst in der Annahme und in der Hoffnung, dass insbesondere auch Absatz 2 noch einige Zeit gilt und nicht bereits heute infrage gestellt wird. Absatz 2 des besagten Artikels 30 sagt nämlich, dass bei der Festlegung des Verkehrsangebotes, das dann durch die öffentliche Hand abgegolten wird, verschiedene Kriterien zu beachten sind. Das ist in der Abgeltungsverordnung alles festgehalten, sogar quantifiziert. Was mich jetzt heute hier zum Reden drängt, ist, dass ich in den letzten Tagen und Wochen von verschiedenster Seite erfahren habe, dass im Zuge des von mir nicht besonders geliebten Aufgabenüberprüfungspakets das Departement und das Bundesamt offenbar den Auftrag erhalten haben, dass die Mindeststandards der Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr zu überprüfen seien, dass diese offenbar infrage gestellt werden; dies als Sparmassnahme. Aus solothurnischer Sicht sehe ich das etwa so, dass im Bucheggberg und in Thierstein dann kein einziges Postauto mehr fahren könnte, wenn es Wirklichkeit werden sollte, was da herumgeboten wird. Ich sage Ihnen, ich stimme heute diesem Personenbeförderungsgesetz und seinem Artikel 30 zu, aber in der Erwartung, dass nicht an diesem Ast gesägt wird.
Noch einige Worte zum Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr - so der vom Nationalrat beantragte Titel -: Es ist für mich klar, und ich will das hier noch einmal aussprechen: Öffentliche Verkehrsmittel sind öffentlicher Raum. Also ist die Sicherheit in diesem öffentlichen Raum eine öffentliche Aufgabe, und sintemal die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, ist es eine kantonale Aufgabe. Nun stelle ich als Pragmatiker fest, dass seit 130 Jahren die Kantone genau diese Aufgabe nicht haben wahrnehmen wollen. Darum hat man 1878 dieses Bahnpolizeigesetz erlassen und diese Sicherheitsaufgabe dort den Transportunternehmungen übertragen. Das war natürlich bequem für die Kantone und auch eine Spargeschichte. Ich stelle auch heute fest, dass die Kantone nicht bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen, obschon ich mich fest auf den Standpunkt stelle: Es wäre eine kantonale Aufgabe.
Ich bekenne Ihnen auch, dass ich kein Anhänger einer wie auch immer gearteten Bundessicherheits- oder Bundespolizei bin. Die Abstimmung aus den Achtzigerjahren lässt grüssen. Diese Bundessicherheitspolizei, abgekürzt Busipo, hat das Volk abgelehnt. Ich will das auch heute nicht. Also bleibt mir keine andere Möglichkeit, als sehr pragmatisch anzuschauen: Was ist denn bei diesem engen Spielraum noch möglich? Und ich bekenne hier, dass mir Herr Bundesrat Leuenberger Brücken gebaut hat, indem er gesagt hat: Keine Angst, das ist doch keine Privatpolizei! Das ist so etwas wie ein Ordnungsdienst, der in den Zügen für Ordnung schaut. Das hat mich dazu bewogen zu sagen: Ordnungsdienst braucht es. Offenbar geht es unter den Menschen anders nicht gut ab. Ich habe dann allerdings - und, wie ich hoffe, auch Herr Bundesrat Leuenberger - mit einigem Schrecken festgestellt, dass im Nationalrat aus diesem Ordnungsdienst-Gesetz nun doch wieder ein Polizeigesetz gemacht worden ist, das diesem Ordnungsdienst Kompetenzen gibt, die echte Polizeifunktionen sind. Und damit stellt sich erneut die Frage: Werden hier polizeiliche hoheitliche Aufgaben sozusagen privatisiert? Ich bekenne Ihnen offen: In der Nationalratsversion wäre dieses Gesetz für mich nicht akzeptabel. Ich könnte es nicht unterstützen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten, und ich hoffe, dass gerade in diesem kritischen Fall, beim Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen, dieser Rat seiner Kommission folgt und das nationalrätliche Überborden doch wieder etwas zurücknimmt.