Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Ich bin nicht Mitglied der Kommission, gehöre aber zu denjenigen, die hellhörig werden, wenn sicherheitspolizeiliche, also hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Hand ausgelagert werden sollen. Schliesslich ist das staatliche Gewaltmonopol eine der grössten Errungenschaften des liberalen Rechtsstaates; es ist ein konstitutives Merkmal des modernen Staates. Die Bürgerinnen und Bürger verzichten auf gewaltsame Selbstjustiz. Im Gegenzug garantiert ihnen der Staat rechtsstaatliche Verfahren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und gewährleistet ihre Sicherheit. Die Gewaltausübung als letztes Mittel zur Durchsetzung der Rechtsordnung und zur Gewährleistung des friedlichen Zusammenlebens ist demnach grundsätzlich den unmittelbar demokratisch legitimierten staatlichen Behörden vorbehalten. Staaten, denen diese Befugnis abhandengekommen ist, fehlt die Herrschaftsgewalt als eine wesentliche Legitimationsgrundlage. Die Folgen sind absehbar.
Die individuelle, private Gefahrenabwehr ist mit dem staatlichen Gewaltmonopol zwar vereinbar; private Gefahrenabwehr im öffentlich zugänglichen Raum hingegen ist meines Erachtens äusserst problematisch. Wenn diese, wie jetzt mit diesem Gesetz, trotzdem erlaubt werden soll, dann ist eine glasklare gesetzliche Grundlage ebenso unabdingbar wie die Beschränkung auf rechtsstaatlich vertretbare Mittel und - das scheint mir ein ganz zentraler Punkt zu sein - deren Bezeichnung im Gesetz.
Schon bezüglich des bundesrätlichen Entwurfes sind bei mir längst nicht alle Bedenken aus dem Weg geräumt. Das Ergebnis der nationalrätlichen Beratungen ist für mich mit der erwähnten Errungenschaft des staatlichen Gewaltmonopols aber schlicht nicht mehr in Einklang zu bringen. Ich denke da insbesondere an Artikel 4 Absatz 3 von Vorlage 8 und die implizite Zulassung von Schusswaffen. Ich [PAGE 651] bedaure, dass die Kommission entsprechende im Nationalrat gestellte Anträge nicht aufgenommen hat. Jedenfalls ist das für mich Grund genug, diese Gesetzgebung abzulehnen, falls unser Rat in diesem Punkt nicht dem Bundesrat und der Minderheit folgt. Ich erachte es als gefährlich, das Gewaltmonopol eigentlich leichtfertig und ohne vertiefte Debatte anzukratzen. Wenn man dies tut, muss man im Gesetz positiv zum Ausdruck bringen, welche Mittel den privaten Sicherheitsorganen zugestanden werden. Der Gesetzgeber muss sich dazu äussern. Er kann es nicht delegieren, wie es der Nationalrat tun will und wie es die Kommissionsmehrheit jetzt ebenfalls beantragt.
Ich bitte Sie deshalb jetzt schon, bei Artikel 4 Absatz 3 von Vorlage 8 der Minderheit Savary zuzustimmen. Ansonsten könnte ich diesem Gesetz nicht zustimmen.