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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-22

Wortprotokoll

Das Votum von Kollege Janiak veranlasst auch mich zu einer Bemerkung zu diesem Gesetz. Ich kann seine Zurückhaltung bezüglich des Gewaltmonopols des Staates sehr gut verstehen. Dieser Grundsatz ist sehr wichtig, und wir sind wirklich gehalten, ihm überall zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich bin mit ihm aber vielleicht nicht einer Meinung beim Punkt - er hat darüber nichts ausgeführt -, wo wir im Auge haben müssen, worum es eigentlich geht: Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger, die Bewohner dieses Landes vor Gewalt zu schützen. Frau Savary hat das recht gut ausgeführt, finde ich. Was passiert heute in der Realität in den Bahnwagen? Dieser Realität müssen wir uns stellen - wir als Staatsorgane, jeder in seiner Funktion. Da, das muss ich sagen, bin ich betroffen, wie lange der Staat zugeschaut hat, was hier in den Bahnhöfen und in den Bahnwagen an Gewalt abgeht. Ich denke, das kann und darf nicht weitergehen. Das Gewaltmonopol zu haben bedeutet für mich auch, die Verantwortung wahrzunehmen und Ruhe und Ordnung für die Bürgerinnen und Bürger auch in den späten Zügen sicherzustellen, also dann, wenn es dunkel ist, auch im letzten Zug. In der Region, aus der ich komme - ich kenne auch andere Regionen, ich möchte aber nicht für diese sprechen, Frau Savary hat das für ihren Bereich getan -, kommen jedenfalls viel zu viele Fälle vor, wo der Staat nicht da ist, nicht präsent ist, nicht dafür sorgt, dass man am Abend ruhig und sicher nach Hause fahren kann.

Das ist eigentlich das Kernproblem, und daher verstehe ich dieses Gesetz anders, als es Kollege Janiak verstanden hat. Ich verstehe dieses Gesetz dahingehend, dass der Staat damit seine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahrnimmt und sagt: Wir wollen die Ruhe und Ordnung sicherstellen. Er nimmt sein Gewaltmonopol auch wahr, indem er darüber ein Gesetz macht und indem er die Organisationsvorschriften zur Ausübung dieses Gewaltmonopols ganz klar sicherstellt: indem er die Ausbildung regelt, die Ausrüstung regelt usw. Das braucht es, und da bin ich absolut dafür. Es wäre nicht hinzunehmen, dies einfach den Privaten zu überlassen. Das Entscheidende für mich ist, dass wir hier gesetzliche Grundlagen machen. Hingegen glaube ich nicht, dass es ausschlaggebend ist, wie genau die Organisation ist, wer nachher schlussendlich die operativen Aufgaben durchführt, wer damit beauftragt ist. Entscheidend ist, dass für jede Organisation, die das tut, dieses Gesetz hier, das wir machen, als Rahmen gilt.

Herr Ernst Leuenberger hat gesagt, dass er froh sei, dass die Busipo gescheitert sei. Ich habe damals auch dagegen gestimmt. Aber ich sage ihm heute auch ganz klar: Ich wäre dafür, dass wir eine eidgenössische Bahnpolizei hätten. Ich hätte damit überhaupt keine Probleme, wenn wir ein Gesetz gemacht hätten, in welchem gesagt würde, dass wir in der Bahn Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger brauchen. Da die Kantone das nicht wahrnehmen könnten, weil es die Kantonsgrenzen überschreitet, müssten wir folglich eine eidgenössische Organisation schaffen. Man hat jetzt hier eine andere Lösung getroffen - über die Bahnunternehmen. Ich unterstütze auch diese Lösung. Sie ist wahrscheinlich pragmatisch und sinnvoll. Aber ich glaube nicht - und dem möchte ich eigentlich widersprechen -, dass wir mit der Lösung, die wir hier bestimmen, in irgendeiner Form das staatliche Gewaltmonopol aufgeben. Vielmehr nehmen wir unsere Verantwortung wahr, hier für Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit der Bürger zu sorgen, wenn sie, vor allem spät am Abend, den Zug benützen.