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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-22

Wortprotokoll

Nach Ihrem damaligen Auftrag, Ihnen die Bahnreform tranchenweise zu unterbreiten, bringen wir Ihnen hier die erste Salamischeibe. Wir waren der Meinung, Ihnen die absolut unproblematischen Teile der damaligen umfassenden Bahnreform zu unterbreiten. Die Diskussionen - insbesondere im Nationalrat, aber durchaus auch in Ihrer Kommission und jetzt schon in der kleinen Eintretensdebatte - haben gezeigt, dass auch hier noch ein gewisser Zündstoff verborgen ist, nämlich was die Transportpolizei angeht.

Es geht in dieser Vorlage um die beiden Elemente Transportpolizei einerseits und den Mantelerlass für 22 Revisionen und zwei neue Gesetze andererseits. Was die Transportpolizei angeht, möchte ich, soweit das dann nicht in der Detailberatung erfolgt, hier doch festhalten, dass eine unumstössliche Voraussetzung für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs halt doch auch die Sicherheit ist. Wir wissen, dass allein schon nur das Gefühl, in den Bahnen und Zügen und Bahnhöfen, insbesondere nachts, nicht mehr sicher zu sein, darauf zurückzuführen ist, dass es tatsächlich erhebliche Verletzungen an Eigentum und auch an Leib von erstens Passagieren und zweitens Personal - das ist keine wertende Reihenfolge, einfach bei beiden - gegeben hat. Hier ist der Nationalrat in unseren Augen etwas zu weit gegangen, indem er - zwar knapp, aber eben doch - unseren Entwurf in Richtung auf eine Vollpolizei ausgebaut hat. Da bin ich mit den Voten, die vorher gefallen sind, absolut einverstanden. Sie haben das im Wesentlichen ja auch zurückbuchstabiert.

Ich bin aber, was die Diskussion um ein Gewaltmonopol angeht, mit Herrn David einverstanden. Ein Gewaltmonopol ist natürlich auch eine Verpflichtung, diese Gewalt tatsächlich wahrzunehmen, wo es nötig ist. Es wurde jetzt recht höflich vom "Staat" gesprochen. Der "Staat", der diese Verpflichtung in den Bahnhöfen eben nicht voll wahrgenommen hat, das sind für mich die Kantone, zum Teil auch die Gemeinden - ich will da keine Schuld zuschieben -, aber es ist nicht der Bund. Deshalb ist der Bund doch verpflichtet, gesetzgeberisch so tätig zu werden, dass diese Sicherheit lückenlos garantiert werden kann, nicht nur in den Städten, sondern eben auch in den Bahnhöfen und in den Zügen, die sich halt zwischen den Kantonen bewegen.

Die SBB haben diese Verantwortung übernommen, als sie die Securitrans gegründet haben. Wir wollen das jetzt auf eine gesetzlich saubere Grundlage stellen. Wir kommen bei der Detailberatung darauf zurück. Aber ich bin der Auffassung, dass das, was wir hier regeln, nicht mehr ist, als was auch jede kantonale Strafprozessordnung vorsieht: dass im Falle der sogenannten Notstandshilfe der einzelne Bürger sogar einen Täter fassen und der Polizei übergeben darf. Er darf keine polizeilichen Massnahmen durchführen wie ihn verhaften oder nachher in Sicherheitshaft belassen. Solange wir dies gesetzlich regeln, nehmen wir unsere Verantwortung, die Sicherheit tatsächlich zu garantieren, wahr. Aber wir kommen in der Detailberatung darauf zurück.

Eintreten ist unbestritten. Sie harren der Detailberatung, und ich will Sie nicht daran hindern, sie durchzuführen.