Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Diese Formulierung haben wir in den letzten Jahren bereits bei ähnlichen Gesetzen wie etwa dem Post- oder dem Fernmeldegesetz verwendet. Sie ist auch im Eisenbahngesetz, dort in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e, zu finden. Es spricht sowohl aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als auch im Sinne der Systematik der Gesetzgebung im staatlichen Infrastrukturbereich nichts dagegen, dass man diese Bestimmung aufnimmt, so, wie das bereits der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates vorsah.