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Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-22

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, zuerst anhand eines konkreten Beispiels aufzuzeigen, worum es bei meinem Minderheitsantrag geht: Das Binntal, welches übrigens vor einigen Tagen als regionaler Naturpark anerkannt wurde, ist nur bis Binn mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Die Strecke bis Binn wird vom Bund mitfinanziert, da sie die Kriterien der Abgeltungsverordnung erfüllt. Die eigentlich touristisch interessanten Plätze liegen aber weiter hinten im Tal. So ist zum Beispiel die bekannte Mineraliengrube rund fünf Kilometer von Binn entfernt. Für Gäste, welche mit dem öffentlichen Verkehr anreisen oder gar kein Auto haben, war damit das Binntal lange Zeit nicht attraktiv. Mit einem neuen Busangebot konnte nun auch die Strecke bis zur Mineraliengrube erschlossen werden, anders gesagt: Die letzte Meile im öffentlichen Verkehr wurde erschlossen. Dabei wurde keineswegs ein bestehendes Angebot konkurrenziert, im Gegenteil: Auch SBB, Matterhorn-Gotthard-Bahn und Postauto profitieren als Zubringer von den zusätzlichen Gästen. Allein im Jahr 2007 wurden 3500 zusätzliche Fahrgäste befördert.

Der Aufbau des neuen Busangebotes konnte dank Sponsorengeldern finanziert werden. Doch trotz der zusätzlichen Fahrgäste können derartige Busangebote längerfristig nicht rentabel betrieben werden. Mit meinem Antrag möchte ich deshalb sicherstellen, dass derartige innovative Angebote längerfristig überleben können. Im Gesetzestext, den Sie vor sich haben, sind verschiedene Bedingungen formuliert, unter denen diese Angebote finanziert werden können; der Präsident der Kommission hat das bereits angedeutet. Ich möchte das noch kurz ausführen:

1. Es sollen nur modellhafte touristische Angebote gefördert werden, denn es kann nicht das Ziel sein, alle touristischen Angebote zu fördern. Auch geht es keineswegs um den Bau neuer Seilbahnen.

2. Die Angebote müssen in das Destinationsmanagement eingebettet sein. Es geht nicht darum, einfach eine Buslinie zu fördern, diese muss vielmehr mit touristisch interessanten Produkten verknüpft werden, damit die Linie möglichst attraktiv ist und die Abgeltung möglichst tief ausfällt. Die Busfahrten von Postauto Schweiz z. B. über die Grimsel und Ähnliches gehören für mich nicht dazu.

3. Wenn die Angebote geschickt mit touristischen Angeboten verknüpft werden, wird auch eine erhöhte Wertschöpfung anfallen. Im erwähnten Beispiel wird die Busfahrt in Binn mit Wanderangeboten, Besichtigung der Mineraliengrube, Übernachtung im Hotel usw. kombiniert und generiert so eine Wertschöpfung in der Region.

4. Durch die neuen Angebote sollte im Freizeitverkehr auch eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr erfolgen - deshalb das Kriterium der Schadstoffemissionen.

In der Kommission wurde erwähnt, dass derartige Vorhaben über den Tourismus finanziert werden sollten. Ich muss aber darauf hinweisen, dass wir beim Tourismus keine Instrumente haben, welche die Finanzierung dieser Vorhaben ermöglichen würden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben übrigens im Jahr 2007 die Schaffung eines eidgenössischen Tourismusgesetzes, welches diese Flexibilität geschaffen hätte, abgelehnt.

In der Kommission wurde ferner die Befürchtung geäussert, dass dieser neue Passus in Artikel 28 einer flächendeckenden Förderung des Freizeitverkehrs Tür und Tor öffnen würde. Ich möchte hier nochmals festhalten, dass das nicht die Absicht ist. Mit den gewählten Kriterien ist bereits eine starke Einschränkung auf Modellvorhaben vorgesehen. Dies ist übrigens eine Formulierung, wie sie auch dem Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) zugrunde liegt. Ich gehe davon aus, dass die Umsetzung meines Antrages einen finanziellen Bedarf in der Grössenordnung von 5 bis 10 Millionen Franken pro Jahr auslöst. Angesichts der Tatsache - das ist mir sehr wichtig -, dass der Freizeitverkehr rund 45 Prozent des Verkehrsaufkommens ausmacht, scheint mir das ein sehr kleiner Beitrag zu sein. Übrigens: Die Abgeltung für den Regionalverkehr macht insgesamt rund 1300 Millionen Franken aus.

Der Nationalrat hat, wie wir gehört haben, diesen Bestimmungen zugestimmt. Ich bitte Sie aufgrund der erwähnten Überlegungen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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