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Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktionslos · 2008-09-22

Wortprotokoll

Vorab möchte ich mich entschuldigen, dass dieser Antrag etwas spät gekommen ist. Ich habe ihn heute Morgen per Mail eingereicht, aber er scheint irgendwo in der Unendlichkeit des Netzes verdampft zu sein.

Es geht bei diesem Antrag um die Frage: Sollen die fachlich zuständigen Regierungsmitglieder, sollen überhaupt Regierungsmitglieder in den Verwaltungsräten von Transportunternehmen Einsitz nehmen können? Grundsätzlich sehe ich natürlich, was man mit diesem Buchstaben e anstrebt. Ich frage mich einfach, ob es notwendig ist, dies so zu regeln. Meine Erfahrungen aus zehn Jahren Regierungstätigkeit: Es gibt eine ganz klare Tendenz: Kantonale Parlamente wollen die Regierungsmitglieder möglichst aus den strategischen Führungsgremien von kantonalen Beteiligungen heraushaben. Dafür gibt es Gründe; es gibt aber auch Gründe dagegen. Eines ist aber klar: Die direkte Einflussmöglichkeit der Regierung wird beeinträchtigt, die Kompetenzen nehmen ab. Was aber auch klar ist: Die Verantwortung bleibt. Ich stelle mir einfach die Frage: Müssen wir hier mit dieser Regelung diese Tendenz noch unterstützen?

Nach meiner Erfahrung kann es in bestimmten Konstellationen wichtig sein, die fachlich zuständigen Regierungsmitglieder in Verwaltungsräte von Transportunternehmen zu entsenden. Warum? Eben weil diese Verantwortung beim Regierungsrat bleibt und weil er diese Verantwortung ja auch irgendwie wahrnehmen muss, wenn es um kantonale Beteiligungen geht. Gerade bei Mehrheitsbeteiligungen schränken die aktienrechtlichen Vorgaben die Einflussnahme des Eigners stark ein. Was heisst das konkret? Das heisst, dass der Regierungsrat, wenn er nicht durch eines seiner Mitglieder im Verwaltungsrat vertreten ist, nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Aktionäre gar nicht über mehr Informationen verfügen darf als jedermann sonst. Somit kann er die Ansprüche, welche die Öffentlichkeit an ihn stellt, faktisch gar nicht erfüllen. Wenn er seine Verantwortung wahrnehmen will, bedingt dies ein aktives Risikomanagement, und dies wiederum bedingt eine gewisse Nähe zur Information, um zumindest eine Frühwarnfunktion wahrnehmen zu können.

Die befürchteten Konflikte bezüglich Abgeltung und Ausschreibung können nach meiner Auffassung mit klar geregelten Verfahrensabläufen verhindert werden. Wenn man eine zusätzliche Sicherung einbauen will, kann man ja den Nachweis einer wirksamen Trennung der beiden Interessensphären - Besteller einerseits, Aufsicht andererseits - verlangen.

Die Botschaft ist bezüglich der konkreten Anwendung nicht vollständig klar. Bei einer extensiven Auslegung kann möglicherweise bei Einsitznahme eines Regierungsmitgliedes die Abgeltung gestrichen werden. Es wäre daher nach meiner Auffassung sinnvoller, diese Formulierung zu streichen. Es ist auch nicht ohne Weiteres einzusehen, warum hier der Bund legiferieren muss; es liegt durchaus auch im Interesse der Kantone, Besteller- und Auftragnehmerrolle klar zu trennen. Ich gehe davon aus, dass die Kantone hier ihre Verantwortung so wahrnehmen, dass sich eine Bundesregelung erübrigt. Ich denke auch, dass es nicht Sache des Ständerates ist, hier, falls er eine andere Möglichkeit hat, den Handlungsspielraum der kantonalen Regierungen weiter einzuschränken.

Nach meiner Information lag dieser Antrag, der ja von der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) bereits ins Feld geführt worden ist, auch der Kommission vor; insofern ist es eine eigentliche Wiedererwägung. Möglicherweise gibt es schlagende Argumente, die gegen diesen Antrag sprechen. Auf diese bin ich sehr gespannt.