Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-23
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den Corporate-Governance-Bericht im September 2006 verabschiedet, seither haben mehrere Vertreter der Wissenschaft zu diesem Bericht Stellung genommen. Verschiedene Kantone haben den Corporate-Governance-Bericht für Arbeiten und Entscheide im Zusammenhang mit ihrer Organisation und mit ihren Unternehmungen herangezogen, und auch im Ausland ist dieser Bericht des Bundes auf Interesse gestossen.
Um hier einen Irrtum zu klären: Es geht nicht um einen Bericht für die Auslagerung, sondern um einen Bericht zur Auslagerung. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Man muss sich auch bewusst sein, dass sich nicht alle Flag-Ämter, also nicht alle Ämter des zweiten Kreises, gleichermassen für eine Steuerung durch dieses Modell eignen und dass auch nicht überall der gleiche Handlungsspielraum besteht. In verschiedenen Flag-Ämtern sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen so klar, dass es auch nicht ganz einfach ist, Indikatoren festzulegen, dass eine Steuerung dort also viel weniger möglich ist als in andern Ämtern bzw. dass sie schon gegeben ist. Beim dritten Kreis stellen sich dann wieder neue Fragen, weil dort natürlich auch die politische Steuerung sehr eng begrenzt ist. Es ist dort also keine grosse politische Steuerung möglich. Insofern geht es also "nur" um einen Bericht, der zu dieser Auslagerung Stellung nimmt und auch positive und negative Aspekte aufnehmen soll.
Auch wenn die parlamentarische Beratung des Corporate-Governance-Berichtes auf eidgenössischer Ebene erst heute ihren Abschluss finden dürfte, läuft die Umsetzung auf Hochtouren. Ich erwähne ein paar Beispiele: Der Erlass zur Organisation von Pro Helvetia ist in Revision, die Vernehmlassung zur neuen Postgesetzgebung wurde im Sommer 2008 abgeschlossen, ich erwähne auch die SBB, und im Fall von Swissmedic laufen die Vorarbeiten zur Umsetzung des Corporate-Governance-Berichtes entsprechend dem bundesrätlichen Auftrag von 2006.
Mit dem Abschluss der parlamentarischen Beratung wird der Bundesrat die weiteren Aufträge zur Umsetzung dieses Berichts erteilen können, ebenfalls umzusetzen gilt es die vom Nationalrat überwiesenen Postulate. Verlangt wird vom Bundesrat eine Anpassung bzw. Ergänzung verschiedener Leitsätze. Das betrifft einmal das Kriterium einer angemessenen Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates - das ist das eine Anliegen. Dann kommt die Pflicht zur Beachtung der Gewährleistersicht bei Erlass der strategischen Ziele dazu. Das geht in Richtung der Anliegen von Herrn Ständerat Leuenberger. Es geht hier auch um die Frage der Grundversorgung, es geht um die Frage, wie bei gemischtwirtschaftlichen bzw. privaten Unternehmungen die Prüfung erfolgt. Die Prüfung der Frage, ob der Grundauftrag erfüllt ist, erfolgt hier durch den Regulator, also durch die Aufsichtsbehörde. Entsprechend wird dann auch Bericht erstattet bzw. kann eingegriffen werden. Im Übrigen hat das Parlament, haben Sie als Mitglieder des Ständerates jederzeit die Möglichkeit, auch in diesem strategischen Bereich Aufträge zu erteilen.
Ein weiteres Anliegen ist - das wurde von Herrn Briner zu Recht angeführt - ein gesetzlich statuiertes Controlling des Bundesrates, ein Controlling, das keine reine Berichterstattung ist. Es muss wirklich ein angemessenes Reporting sein. Dann ist auch noch ein Katalog der bundesrätlichen Massnahmen bei Fehlentwicklungen vorgesehen.
Der Nationalrat verlangt weiter ergänzende Leitsätze zur Personalpolitik und zu den Pensionskassen. Ein entsprechender Bericht ist in Auftrag gegeben worden. Dieser Bericht wird Ende dieses Jahres oder Anfang 2009 abgeliefert werden können. Ein weiteres Anliegen des Nationalrates sind vertiefende Ausführungen zu den instruierbaren Bundesvertretern. Hierzu ist zu sagen, dass bei den Bundesvertretern die Wahlkompetenz beim Bundesrat liegt. Dort, wo noch Vertretungen vorgesehen sind bzw. heute gegeben sind - bei der Ruag und bei der Swisscom -, sehen wir keine Änderung vor; das soll so beibehalten werden, wie es heute ist. Bei den anderen Betrieben liegt die Wahlkompetenz - und insofern auch eine gewisse Steuerungsmöglichkeit - beim Bundesrat.
Der Bundesrat wird Ihnen über die Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse Bericht erstatten. Vom Parlament noch nicht verabschiedet ist die parlamentarische Initiative, die die nationalrätliche Finanzkommission lanciert hat. Eine Herausforderung ist dabei insbesondere die vom Bundesrat verlangte Berichterstattung über die den Organisationen und Unternehmen des Bundes gesetzten strategischen Ziele. Ihre wichtigsten Eckwerte werden wir demnächst im politischen Dialog festlegen müssen.
Noch ein Hinweis: Die Integration der Alkoholverwaltung läuft. Das war indirekt eine Frage von Herrn Stadler. Auch die Evaluation Flag läuft. Wir werden in der ersten Hälfte 2009 über diese Evaluation Bericht erstatten können.
Sie sehen, dass der Corporate-Governance-Bericht auf verschiedenen Ebenen neue Entwicklungen ausgelöst hat. Es gilt nun, diese Entwicklungen weiterzuführen. In diesem Sinne bitte ich Sie, von der ersten Etappe dieser Entwicklung in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen und mit dieser Kenntnisnahme die nun lancierte Corporate-Governance-Diskussion abzuschliessen.