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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-23

Wortprotokoll

Zu Artikel 41 Absatz 1 des Geldwäschereigesetzes: An der nationalrätlichen Fassung ist festzuhalten; das wurde jetzt gesagt. Die von der Kommission beantragte Ergänzung ist abzulehnen; das hat der Kommissionspräsident jetzt wiederholt, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Ich denke, es ist überflüssig, Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c hier aufzunehmen.