Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte dazu nur eines sagen: Es ist mir schon klar; die Bauern zahlen das auf einmal, aber das Objekt nutzen sie sehr lange. Die Mischrechnungen ergeben eben, dass diese über die Jahre summierten 2,4 Prozent Mehrwertsteuer ungefähr der versteckten Steuerbelastung entsprechen, die von diesen Einzelinvestitionen kommen, die sie dann über 20 Jahre amortisieren. Das ist die Pauschalrechnung; die sind einbezogen. Aber ich gebe zu, sie haben die Steuer, die die Investition im Moment verteuert. Aber sie können sie inklusive Mehrwertsteuer über Jahre abschreiben, und versteckt geht sie selbstverständlich auch in ihre Preise ein. Deshalb kann der steuerpflichtige Kunde den pauschalierten Vorsteuerabzug von 2,4 Prozent geltend machen. Damit sind genau diese Zahlungen abgegolten.
Aber selbstverständlich können wir bei der nächsten Revision des Mehrwertsteuergesetzes - es wird wieder einmal eine geben - dieses Problem wieder anschauen. Es gibt die Lösung der Franzosen, es gibt die Lösung der Deutschen. Bei den Deutschen ist es eine Lösung, die für gewisse Bauern eine echte Subvention ist, deshalb ist sie bis zu einem gewissen Level auch sehr umstritten. In Frankreich hat man ein von der Wirkung her vergleichbares System. Man kann die Steuer zwar zurückfordern, aber man kann nachher nichts als Vorsteuer abziehen; es ist also letztlich wieder ein Nullsummenspiel.
In diesem Sinne ist es kein "Landesunglück", wenn Sie den Vorstoss als Postulat überweisen und wir bei der nächsten Revision wieder darüber diskutieren. Ich glaube aber nicht, dass wir eine bessere Lösung für die Bauern finden.