Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-23
Wortprotokoll
Die Situation ist in der Tat eine ungewöhnliche, weil ich einerseits die Minderheit anführe und andererseits einen Einzelantrag eingereicht habe. Diese Situation erklärt sich mit Folgendem: Es ist mir bewusst gemacht worden, dass die Verabschiedung dieser Vorlage eine gewisse zeitliche Dringlichkeit hat, und zwar deshalb, weil die Schweiz der sogenannten Egmont-Gruppe angehört. Das ist eine Vereinigung aller Meldestellen, welche auch einen Informationsfluss gewährleisten, sich Erfahrungen gegenseitig bekanntmachen; sie weist weitere ähnliche Vorteile für die Schweiz auf. Um in dieser Egmont-Gruppe zu sein, ist es Voraussetzung, dass man ein Gesetz hat, dass dieser Vorlage entspricht. Derzeit hat die Schweiz dies noch nicht, aber sie ist vorübergehend quasi geduldetes Mitglied dieser Egmont-Gruppe. Wenn es nun die Schweiz eine solche Vorlage, wie wir sie heute zu verabschieden haben, weiterhin noch nicht hätte, würde die Mitgliedschaft in dieser Egmont-Gruppe sistiert. Es sollte unser Anliegen sein, dass eine solche Situation nicht eintritt. Das bedeutet, dass wir uns bemühen sollten, diese Vorlage möglichst rechtzeitig abzuschliessen.
Nun ist die parlamentarische Situation die folgende: Der Nationalrat hat relativ klar entschieden, dass diese Anonymisierung Bestandteil der Vorlage sein soll. In Ihrer Kommission war es, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, sehr knapp, weil eine diesbezügliche Formulierung nur mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt wurde. Gestützt darauf machte man sich im Finanzdepartement Gedanken, ob es nicht möglich wäre, eine Lösung zu finden, welche die Bedenken beider Seiten aufnähme. Ich wurde dann als Anführer der Minderheit damit konfrontiert, und es wurde mir auch ein Vorschlag ausgehändigt, welcher vom Finanzdepartement entworfen worden war. Gestern dann bekam ich ein Telefon des persönlichen Mitarbeiters von Herrn Merz, ob ich das nicht einbringen könnte, im Bewusstsein oder in der Hoffnung, dass dies eine Lösung bringen würde.
Nun zur Lösung als solche: Es ist an sich unbestritten, dass die Bedürfnisse der Meldestellen und der Strafverfolgungsbehörden Vorrang haben müssen. Es muss so funktionieren, dass diese Meldungen, so sie denn eingehen, bearbeitet werden können, Strafverfolgungen anberaumt und Sperrungen der Vermögenswerte vorgenommen werden können. Die Frage ist nun: Welche Bedürfnisse müssen erfüllt sein, damit dies gewährleistet ist? Auf der einen Seite muss selbstverständlich der Name des Finanzintermediärs, das ist in aller Regel eine Bank, bekannt sein. Es versteht sich also von selbst, dass der Name des Finanzintermediärs auf der Meldung erscheinen und auch bei der Weiterleitung Bestandteil dieser Meldung sein muss.
Etwas anders verhält es sich mit dem Personal, das hinter dieser Meldung steht, also beispielsweise mit denjenigen Bankbeamten, die mit dem konkreten Fall zu tun haben, diesen entdeckt haben, diesen innerhalb der Bank weitergemeldet haben usw. Auch deren Name kann, insbesondere für die Strafuntersuchungsbehörden, bedeutsam sein, damit man die Bankbeamten fragen kann, was genau los ist usw.
Die Formulierung, die nun von der Verwaltung gefunden wurde, scheint mir diese Anforderungen zu erfüllen. Es steht dort im ersten Satz ganz klar, dass auf der Meldung zwingend der Name des Finanzintermediärs ersichtlich sein muss. Der zweite Satz befasst sich mit dem Personal, das in einen Geldwäschereifall involviert ist. Hier steht nun, dass das Personal in der Meldung anonymisiert werden kann, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Meldestelle oder die Strafvollzugsbehörde, wenn sie die Namen des handelnden Personals kennen muss, die Möglichkeit hat, unverzüglich mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen. Dies ist in aller Regel durch die ganzen Compliance-Organisationen der Finanzintermediäre gewährleistet. Ich glaube deshalb - das ist mein persönliches Gefühl -, dass dies eine Lösung ist, die auch der Nationalrat akzeptieren könnte und die auch dem entspricht, was die Minderheit unserer Kommission an sich gemeint hat.
Es gibt immer noch solche Fälle - mir persönlich sind zwei Fälle bekannt -, wo das Personal mit Drohungen konfrontiert wurde. Das ist unangenehm, aber das ist zu akzeptieren. Man soll jedoch versuchen, die entsprechenden Konsequenzen in einer Art und Weise aufzufangen, dass die rechtsstaatlichen Belange dadurch nicht tangiert werden. Darum glaube ich, dass man nun der mit meinem Antrag vorliegenden Fassung zustimmen sollte. Wie das gelöst werden soll - ich kann ja den Antrag der Minderheit nicht zurückziehen, weil ich ihn nicht allein gestellt habe -, überlasse ich der Weisheit des Präsidenten. Er könnte über den Minderheitsantrag Schweiger gegen den Antrag Schweiger abstimmen lassen; das tönt etwas komisch, aber die Fantasie, die nötig ist, um hier eine konstruktive Lösung zu finden, ist wahrscheinlich vorhanden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, Artikel 9 Absatz 1bis in der Fassung zuzustimmen, die meinem heute ausgeteilten Antrag entspricht.