Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-23
Wortprotokoll
Ich danke dem Referenten vorerst einmal für die Darlegung der verschiedenen Kreditanträge. Ich danke für die bis jetzt widerspruchslose Aufnahme in diesem Rat. Die einzelnen Vorhaben wurden durch den Referenten umfassend beschrieben; ich verzichte darauf, auf diese Vorhaben im Einzelnen einzugehen.
Ich möchte nur drei Bemerkungen anbringen:
1. Das von der Subkommission 1 Ihrer Finanzkommission bewiesene Interesse und das Engagement bei der Beratung der zivilen Baubotschaft 2008 haben gezeigt, dass diese Kommission ihre Aufgabe sehr ernst nimmt und durchaus ein vollwertiger Ersatz für die frühere Kommission für öffentliche Bauten ist. So kann Ihnen die Subkommission 1 bzw. die Finanzkommission diese Kredite guten Gewissens beantragen.
2. Beim Investitionskredit "Zivile Bauten" sollten die offenen Verpflichtungen - darauf hat der Referent, Herr Germann, hingewiesen - durchschnittlich drei- bis viermal so gross sein wie die gemäss Voranschlag und Finanzplanung vorgesehenen Zahlungen. Der gegenwärtige Verpflichtungskredit "Zivile Bauten" bzw. die offenen Verpflichtungen sind aber aktuell nur zweimal so gross. Grosse Bauvorhaben - darauf wurde hingewiesen - ziehen teilweise langwierige Bewilligungsverfahren nach sich, deren Zeitdauer aufgrund der Einsprachen nicht im Voraus definitiv festgelegt werden kann. So kann es natürlich aufgrund der Verfahren zu jahrelangen Verzögerungen bzw. zu Verzögerungen über mehrere Jahre kommen. Damit dem Bundesamt für Bauten und Logistik genügend Handlungsspielraum bleibt, um die entstehenden Lücken mit anderen, zentralen Bauvorhaben zu füllen, muss es entsprechende Vorarbeiten leisten können. Dazu wiederum braucht es einen entsprechenden Verpflichtungskredit bzw. Verpflichtungskredite.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, den vorliegenden Gesamtkredit "Zivile Bauten" zu genehmigen, noch bevor die Auswirkungen der Aufgabenüberprüfung näher spezifiziert sind. Die mit der Aufgabenüberprüfung angestrebten Einsparungen werden damit aber nicht beeinträchtigt. Das BBL wird die Vorgaben des EFD aufgrund der Aufgabenüberprüfung im Bereich der zivilen Bauten durch entsprechende Prioritäten und eine Verzichtplanung umsetzen. Die Investitionen für die zivilen Immobilien sind im Voranschlag 2009 und im Finanzplan 2010-2012 eingestellt.
3. Mit dem Unterbringungskonzept 2012 hat der Bundesrat im Jahre 2004 das BBL beauftragt, die zivile Bundesverwaltung langfristig in polyvalenten Objekten angemessener Grösse im Eigentum des Bundes unterzubringen. Nach der Realisierung des Verwaltungszentrums in Ittigen wird als weiterer Bestandteil dieses Gesamtkonzepts am Standort der ehemaligen Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt und direkt neben dem Gebäude des Bundesamtes für Gesundheit der zweite Verwaltungsschwerpunkt zur Baureife entwickelt.
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, den Entwurf zum Bundesbeschluss zu genehmigen und die Kredite zu bewilligen.