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Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13

Wortprotokoll

Mit der Einführung der "AP 2002" hat unsere Landwirtschaft Preiseinbrüche in Milliardenhöhe hingenommen. Um Tierschutz und ökologische Auflagen zu erfüllen, investiert unsere Landwirtschaft etwa 1,5 Milliarden Franken in landwirtschaftliche Bauten. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich gar auf über 2 Milliarden Franken. Folglich liefert die schweizerische Landwirtschaft jährlich allein investitionsbedingt Mehrwertsteuern in der Höhe von 150 bis 200 Millionen Franken ab. Somit fliesst ein grosser Teil der Investitionskredite, die bekanntlich zurückbezahlt werden müssen, wieder in die Bundeskasse zurück.

Diese Beträge können weder auf die Produkte überwälzt noch sonst irgendwo in Abzug gebracht werden. Die freiwillige Unterstellung unter die Mehrwertsteuerpflicht, wie sie der Bundesrat in seiner Antwort vorschlägt, ist für die Landwirtschaft sehr kompliziert und befriedigt in keiner Art und Weise. Deshalb wird von dieser Möglichkeit nur sehr selten Gebrauch gemacht.

In der Botschaft zu "AP 2002" steht, dass die Bauern die erlittenen Preiseinbrüche zum Teil durch Kostensenkungsmassnahmen in Milliardenhöhe auffangen können. Ohne Mithilfe des Bundes kann dieses Ziel trotz grosser Eigeninitiative der Bauern nicht erreicht werden. Während in anderen Wirtschaftszweigen der Teuerungsausgleich eine Selbstverständlichkeit ist, wäre die Landwirtschaft dankbar, wenn ihr nicht laufend neue Kosten auferlegt würden. Ich bitte Sie, diesem Anliegen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und den Vorstoss als Postulat zu überweisen.

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