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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-24

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Streichung von Artikel 14 Absatz 3 des Heilmittelgesetzes nicht hier vorgenommen werden sollte, also nicht im Rahmen der Patentrechtsdiskussion, sondern dort, wo sie hingehört, nämlich im Rahmen der bevorstehenden zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes. Im Übrigen wird dies nicht in ferner Zukunft der Fall sein, sondern die Vernehmlassung wird Anfang 2009 stattfinden. Man kann schon sagen, es sei systemwidrig - vielleicht ist es systemwidrig, vielleicht muss man die Rolle der Swissmedic neu definieren.

Herr David hat gesagt, es sei eine Fehlleistung gewesen, diesen Absatz 3 hineinzunehmen. Ich frage Sie: Warum muss man ihn mit einer neuen Fehlleistung wieder eliminieren? Warum kann man das nicht im ordentlichen Verfahren machen, nämlich im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes? Das wäre der richtige Ort. Dann kann man nämlich auch die anderen Punkte überprüfen: Wie stellt man die Öffentlichkeit sicher usw.?

Ich möchte Ihnen beliebt machen, diese Streichung nicht mit einer Hauruck-Übung vorzunehmen, sondern allenfalls im Zusammenhang mit der Revision des Heilmittelgesetzes.