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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Ich nehme es vorweg, ich werde den Antrag der Mehrheit unserer Kommission unterstützen. Meine Gründe sind die folgenden: Ich habe am 29. September 2004 die Motion 04.3473 zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) - Stichwort: Cassis de Dijon - eingereicht. Diese Motion wurde seinerzeit von 34 Ratskolleginnen und Ratskollegen unterstützt. Im Sommer 2008 hat der Bundesrat Botschaft und Entwurf zur Revision des THG verabschiedet, und heute habe ich vernommen, dass diese Vorlage nun bereits in der Kommission behandelt wird. Nach meiner Ansicht haben das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter einen inneren Zusammenhang. Es geht in beiden Fällen um den Abbau staatlicher bzw. halbstaatlicher Wettbewerbsbeschränkungen. Wenn wir preistreibende Normendifferenzen gegenüber der EU abbauen wollen, müssen wir konsequenterweise auch Parallelimporte zulassen. Nur dann besteht die Gewissheit für den Handel, dass Produkte aus dem EWR-Raum wirklich frei importiert werden können. Nur dann entsteht jener volkswirtschaftlich erwünschte Effekt, den auch der Bundesrat und die meisten politischen Kräfte ausdrücklich wollen, nämlich dass ungerechtfertigte Preisdifferenzen zum Ausland beseitigt werden.

Es geht dabei wesentlich um die Beseitigung von Differenzen bei den technischen Vorschriften der Schweiz und der EU. Es sind Differenzen, die Importe in die Schweiz verunmöglichen und ausgenutzt werden, um in der Schweiz höhere Preise durchzusetzen als im EWR-Ausland. Die nationale Erschöpfung für Patentrechte, die der Bundesrat im Gesetz verankern will, würde die heutige Rechtslage zementieren. Unternehmen mit schweizerischen Patenten könnten nämlich weiterhin Importe aus dem EWR-Ausland in die Schweiz verhindern und diese Möglichkeit nutzen, um in der Schweiz höhere Preise durchzusetzen als im EWR. Für mich ist es daher konsequent, bei der Regelung des Patentrechts gegen die Errichtung von gesetzlichen Importbarrieren zu stimmen.

Für den Antrag der Mehrheit unserer Kommission sprechen aber auch folgende Überlegungen: Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist ein Kompromiss, und zwar in zweierlei Hinsicht: Er beschränkt sich auf den EWR. Importe aus dem EWR sind gesundheits- und sicherheitsmässig kein Problem. Das ist dann auch beim THG so. Der Antrag ist auch ein Kompromiss, weil darin eine Ausnahme für Produkte mit staatlich festgesetzten Preisen gemacht wird. Eine solche Lösung wird offenbar auch von der Pharmabranche akzeptiert; das haben wir nun auch von Claude Janiak gehört.

Im zunehmend grenzüberschreitenden Wettbewerb sind unsere KMU und unser Gewerbe darauf angewiesen, dass die Beschaffungspreise in der Schweiz nicht wesentlich höher sind als im Ausland. Das gilt ganz besonders für Betriebe im Landesinnern. Diese können nämlich nicht zum Einkauf von Produktionsmitteln ins Ausland fahren. Das ist sicher auch der Grund, warum sowohl der Gewerbeverband als auch die Hotelleriesuisse für die Zulassung von Parallelimporten sind. Der Antrag der Mehrheit unserer vorberatenden Kommission [PAGE 699] entspricht unserem verfassungsmässigen Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, einem rechtlichen Ordnungsprinzip, dem wir doch weitgehend unseren Wohlstand verdanken. Gezeigt hat sich das gerade wieder bei der Zulassung von Parallelimporten für gewisse landwirtschaftliche Produktionsmittel wie Dünger. Es wurde bereits von verschiedenen Votanten erwähnt: Die Preise sind sofort gesunken, insbesondere zum Nutzen unserer Bauern.

Das Argument, das gegen die von der Mehrheit unserer Kommission vorgeschlagene Lösung vorgebracht wird, ist die WTO-Kompatibilität. Ich habe versucht, da irgendeine klare Linie zu finden, aber ich höre das eine, und ich höre das andere. Ich frage Sie: Wer konkret sollte denn auch ein Interesse daran haben, die Schweiz in dieser Frage vor den Richter zu ziehen? Im Übrigen verweise ich darauf, dass in anderen Bereichen möglicherweise auch WTO-Recht tangiert worden ist - ich meine beispielsweise die Personenfreizügigkeit oder auch das Landwirtschaftsabkommen -, nur hat man davon kein Aufheben gemacht, das ist der grosse Unterschied! Jetzt prangert man das an, dass sicher jemand noch auf die Idee kommen könnte, irgendeinmal die Schweiz einzuklagen. Wir sollten also nicht päpstlicher sein als der Papst. Im Übrigen müssen wir uns bewusst sein, dass wir das Cassis-de-Dijon-Prinzip genauso wie die Parallelimporte einseitig einführen wollen; das wurde auch schon wiederholt hier erwähnt. Man kann also nicht das eine befürworten und das andere ablehnen. Mit anderen Worten: Wenn man den Pelz wirklich waschen will, muss man ihn eben auch nassmachen.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit der Kommission zu folgen.