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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Zu Beginn meines Votums möchte ich zuerst auf einige grundsätzliche Punkte hinweisen. Es schien mir, dass diese Punkte in der Kommission von sonst liberal denkenden Ratsmitgliedern streckenweise vergessen wurden. Teilweise kriegte man den Eindruck, es gehe in der Debatte nicht um Parallelimporte oder um das Patentrecht, sondern es gehe um den Untergang der abendländischen Kultur.

Der Wettbewerb sorgt zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten für bessere Qualität und günstigere Preise. Ausserdem fördert der Wettbewerb die wirtschaftliche und technische Innovation und den sparsamen Einsatz von Ressourcen; davon hängt unser Wohlstand ab. Wichtigste Voraussetzungen eines funktionierenden Wettbewerbs sind der freie Marktzutritt und der freie Handel mit Waren. Das Patentrecht schützt den Erfinder vor der Nachahmung seiner Erfindung. Es hat jedoch nicht den Zweck, den freien Handel mit Gütern, die mit Zustimmung des Erfinders auf den Markt gebracht worden sind, zu erschweren oder gar zu unterbinden. Staatliche Handelsverbote für Waren, die von Patentinhabern auf den Markt gebracht worden sind, lassen sich wegen der Bedeutung des Wettbewerbs für den Wohlstand grundsätzlich - grundsätzlich! - nicht rechtfertigen, sie dürfen keine Importmonopole zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten begründen.

Anders als das Urheberrecht und das Markenrecht erfüllt das heutige Patentrecht diese Anforderungen eben nicht. Es schafft mit Handelsverboten ungerechtfertigte Importmonopole. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten haben wegen dieser Handelsverbote für Importwaren zum Teil erheblich mehr zu bezahlen als die Konsumentinnen und Konsumenten in unseren Nachbarländern Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich. Profiteure sind wenige, meist ausländische Importeure. Sie erzielen hohe Importrenten aus der Tasche der Konsumentinnen und Konsumenten. Gemäss Botschaft ergibt sich bei einem Aufheben des Parallelimportverbots ein positiver Effekt für das BIP von bis 0,1 Prozent: Das ist für mich jetzt die massgebende Aussage in der Botschaft - und nicht Rechenkünste hier, die nicht nachvollziehbar sind.

Wir sprechen also vom Wohlstandsgewinn. Dieser Wohlstandsgewinn ist neben dem Aufrechterhalten des Wettbewerbs für mich wesentliche Motivation, diesen Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Präsidentin der WAK hat es ausgeführt: Für landwirtschaftliche Produktions- und Investitionsgüter hat das Parlament im Jahr 2007 die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Die Preise für importiertes Saatgut, landwirtschaftliche Maschinen usw. bewegen sich dementsprechend bereits heute nach unten. In dieser Vorlage geht es nun darum, die übrigen Importmonopole abzubauen. Dies ist das Umfeld, in dem wir uns bewegen.

Ich stehe deshalb nicht ganz zufällig vollumfänglich hinter den Mehrheitsanträgen. Bereits das knappe Ergebnis im Nationalrat hat aufgezeigt, dass die Zeit für eine beschränkte Öffnung dieser Barrieren nun reif ist. Wir verhalten uns widersprüchlich, wenn wir auf dem Arbeitsmarkt die Eintrittshürden abbauen, wie dies mit der Ausdehnung der [PAGE 694] Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien geplant ist, und im Gegenzug im Warenverkehr Barrieren aufrechterhalten. Auch in anderen Bereichen werden Handelshemmnisse abgebaut, Stichworte sind Cassis-de-Dijon-Prinzip, Kartellrechtsrevision, Abklärungen im Zusammenhang mit einem allfälligen Agrarfreihandelsabkommen mit Europa usw. Wir sind nicht glaubwürdig, wenn wir gewisse Branchen wie die Landwirtschaft voll den Marktkräften aussetzen wollen und bei anderen Branchen auch vor vergleichsweise kleinen Liberalisierungsschritten zurückschrecken und Horrorszenarien wie die Gefährdung des Forschungsplatzes Schweiz herbeireden. Es reicht eben nicht, nur am Sonntag fromm zu sein, man muss auch einmal an einem Werktag fromm sein.

Aus ökonomischer Sicht ist ein Importverbot für patentgeschützte Produkte schlimmer als Schutzzölle. Es profitieren alle Firmen, nicht nur die inländischen. Schutzzölle bleiben wenigstens im eigenen Staat, und es profitieren alle Bürgerinnen und Bürger.

Bürgerinnen und Bürger würden herkömmlicherweise erwarten, dass als Schweizer Produkte verstandene Produkte in der Schweiz mindestens zum gleichen Preis oder günstiger erworben werden können als im Ausland. Bei einer nationalen Erschöpfung resultiert genau das Gegenteil. Das wird in der Bevölkerung nicht verstanden. Ich bin deshalb vollends überzeugt, dass die Kommission einen weisen Entscheid gefällt hat, als sie sich für eine regionale, eine europäische Erschöpfung anstelle der vom Bundesrat favorisierten nationalen Erschöpfung entschieden hat. Sie tat dies in Kombination mit einer Ausnahme, nämlich bei patentgeschützten Waren, deren Preis im Inland oder im Land des Inverkehrbringens staatlich festgelegt wird; diese Ausnahme scheint mir wichtig. Es handelt sich dabei in der Regel um Medikamente, deren Preise zum Beispiel in Griechenland staatlich fixiert werden. Diese Produkte mit staatlich tief gehaltenen Preisen sollen nicht in die Schweiz reimportiert werden können. Das soll aber die einzige Ausnahme bleiben. Deshalb werde ich in der Detailberatung auch Artikel 9a Absatz 5 zustimmen.

Die Debatten sowohl im Nationalrat wie auch in der Kommission haben gezeigt, dass diese Kombination, nämlich europäische Erschöpfung mit Ausnahme von Produkten mit staatlich regulierten Preisen, der einzige politisch mehrheitsfähige Lösung ist. Ich bin mir bewusst, dass sich dabei ein ganzes Ratsdrittel, das gar eine internationale Erschöpfung anstrebte, in Richtung unseres Antrages bewegen musste. Es wäre erfreulich, wenn sich nach der Debatte nun auch das andere Ratsdrittel, dessen Vertreter sich in der Kommission für eine nationale Erschöpfung starkmachten, in Richtung dieser mehrheitsfähigen Lösung bewegen würde.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung ohne Abweichung den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.