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Casanova Corina · Graubünden · 2008-09-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat begrüsst die Vorlage, insbesondere die Aufwertung der parlamentarischen Vorstösse. Aber dieser Punkt betrifft ja vor allem den Nationalrat; in Ihrem Rat ist das nicht so ein Problem. Der Bundesrat kann sich grundsätzlich auch den weiteren Neuerungen im Parlamentsrecht, die das Verfahren in beiden Räten betreffen, anschliessen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat den Bundesrat am 22. Februar 2008 ersucht, zu den Änderungen des Parlamentsrechts Stellung zu nehmen. Der Bundesrat ist dieser Aufforderung am 16. April nachgekommen. Die Kommission hat dann am 5. Mai weitere Änderungsvorschläge gemacht. Dazu konnte der Bundesrat am 2. Juli und am 18. August Stellung nehmen. Diese Stellungnahme wurde Ihrer Kommission zugestellt. Auf der Fahne ist die Haltung des Bundesrates zu den Zusatzanträgen nicht ersichtlich, darum erlaube ich mir einige Ausführungen, vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins. Ich beschränke mich dabei aber vorerst auf die Eintretensdebatte; erst in der Detailberatung werde ich dann wieder zum Artikel 140a Stellung nehmen.

Die Zusatzanträge betreffen im Kern zwei Aspekte: erstens das Risiko, dass aus der Schlussabstimmung über einen Bundesbeschluss zu einer Volksinitiative ein Nullentscheid resultieren kann; zweitens die Erwägung, dass die heute übliche Schlussabstimmung über Initiative und Gegenentwurf die freie Willensbildung des Parlamentes einschränke. Ich fasse die Stellungnahme des Bundesrates zu diesen beiden Kernpunkten zusammen.

Zum ersten Aspekt, dem Risiko des Nullentscheides bei der Schlussabstimmung über einen Bundesbeschluss zu einer Volksinitiative: Hier schlägt die SPK des Nationalrates eine Lösung vor, mit der darauf verzichtet werden soll, eine Schlussabstimmung über einen Bundesbeschluss zu einer Volksinitiative durchzuführen. Dazu hat der Bundesrat eine klare Haltung und wird dabei durch den Nationalrat und Ihre Kommission bestärkt: Die Schlussabstimmung liefert wegen der hohen Präsenz in den Räten eine äusserst repräsentative Abstimmungsempfehlung. Der Bundesrat denkt, dass man daran festhalten soll. Bezüglich des Risikos eines Nullentscheids vertreten wir grundsätzlich die Auffassung, dass es zwar theoretisch besteht, in der Praxis aber kaum von Bedeutung ist.

Der Grund dafür ist nämlich, dass sich beide Räte seit 1891 ohne jede Ausnahme bei Volksinitiativen mit direktem Gegenentwurf immer auf eine Abstimmungsempfehlung geeinigt haben. Das sind immerhin 35 Fälle.

Zum zweiten Aspekt, der Frage nach der Einschränkung der freien Willensbildung der Räte: Die SPK-NR kommt zum Schluss, dass die gemeinsame Schlussabstimmung über Initiative und Gegenentwurf die freie Willensbildung der Räte einschränkt. Als mögliche Lösung wird vorgeschlagen, die Abstimmungsempfehlungen zur Initiative und zum Gegenvorschlag sollten in getrennte Bundesbeschlüsse gefasst werden.

Lassen Sie mich hierzu folgende Bemerkung machen: Die Änderungen, die in diesem Zusammenhang formuliert worden sind, sind unseres Erachtens darauf angelegt, dass eine Schlussabstimmung zu einer Volksinitiative eben entfällt. Dies lehnen ja sowohl der Nationalrat wie auch der Bundesrat und Ihre Kommission ab. Auf den ersten Blick habe ich zwar für die getrennten Bundesbeschlüsse und für die entsprechende Argumentation ein gewisses Verständnis. Umgekehrt frage ich mich aber, ob dieser Weg wirklich zu einer freieren Willensbildung oder, präziser, Willensäusserung des Parlamentes führt. Das einzelne Ratsmitglied könnte zwar seinen Willen zur Initiative und zum Gegenvorschlag etwas differenzierter ausdrücken, das Plenum dagegen hätte bloss zwei Möglichkeiten. Erstens könnte es die Initiative zur Ablehnung und den Gegenentwurf zur Annahme empfehlen, oder es könnte zweitens beide Vorlagen zur Annahme empfehlen. Eine weitere Option gibt es nicht. Ich denke, dass es für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wichtig ist, die Haltung des Parlamentes als Ganzes zu erfahren, um das Geschäft grundsätzlich einordnen zu können. Im Abstimmungskampf sind ja die Ratsmitglieder frei in ihrer Willensäusserung, und hier wird es für den Stimmbürger wichtig, die Haltung und die Argumente der einzelnen Exponenten zu kennen. Die Gegner der beiden Vorlagen werden sich unabhängig von der Abstimmungsempfehlung bekämpfen.

Bei dieser Frage geht es nicht um einen Endentscheid, sondern eben um eine Empfehlung. Das Parlament ist empfehlende, nicht entscheidende Instanz. Aus diesem Grund hat der Bundesrat sich auch erlaubt, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

Aber ich möchte am Schluss doch sagen, dass ich Herrn Ständerat Büttiker in das Abendgebet einschliessen werde. In der Detailberatung werde ich mich zu diesen Artikeln nicht mehr äussern.