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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie bitte, dass ich in dieser Morgenfrühe diese parlamentarische Kirchenstille etwas stören muss. Frau Bundeskanzlerin, ich hoffe, dass Sie mich nach diesem Votum dann immer noch ins Abendgebet einschliessen werden.

Zwei Punkte in dieser Vorlage haben mich berührt. Ich bin davon überzeugt, dass wir früher oder später von diesen Beschlüssen eingeholt werden. Es geht bei meinen Problemen mit der Vorlage erstens um den Verzicht beziehungsweise eben Nicht-Verzicht auf die Schlussabstimmung über Bundesbeschlüsse über Volksinitiativen. Der zweite Punkt ist die Trennung des bisherigen einheitlichen Bundesbeschlusses über Volksinitiative und Gegenentwurf in zwei Bundesbeschlüsse. Ein weiterer Punkt: Es geht darum, auch dem Parlament das doppelte Ja zu ermöglichen. Wenn ich den Entwurf anschaue, dann soll dem Parlament verboten werden, bei Initiative und Gegenvorschlag gleich wie das Volk abstimmen zu können.

Worum geht es bei diesen Anträgen, und worum geht es nicht? Es geht rein um parlamentarisches Verfahrensrecht, nicht nur oder nur ganz am Rande um die Ausübung des Initiativrechtes. Es geht auch nicht um die Stellung des Bundesrates. Sie werden fragen: Warum sind dann keine Minderheitsanträge auf der Fahne? Weil es eben nicht um Fragen von grösster praktischer oder politischer Tragweite geht. Es geht aber um eine verfassungsrechtlich korrekte Ausgestaltung des parlamentarischen Verfahrens. Frau Bundeskanzlerin, es hat mich schon etwas seltsam berührt, die einzelnen Anträge zu sehen. Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, aber hier geht es um Parlamentsrecht, es geht um ein parlamentarisches Verfahren. Bis anhin hat der Bundesrat immer gesagt, wenn es um parlamentarische Verfahren gehe, mische er sich nicht ein, greife er nicht in die Belange des Parlamentes ein.

Weil die beiden Punkte - Schlussabstimmung und die erwähnte Trennung in zwei Bundesbeschlüsse - in dieser Vorlage auf mehrere Artikel verteilt sind, erlaube ich mir, in der Eintretensdebatte auf die Problematik einzugehen und zuerst ein paar Worte zu Artikel 81 des Parlamentsgesetzes zu verlieren: Die Bundesverfassung verpflichtet das Parlament in Artikel 139 Absatz 3, eine Volksinitiative Volk und Ständen mit einer Abstimmungsempfehlung zur Abstimmung zu unterbreiten. Das Parlament darf nicht aus freiem Ermessen auf diese Abstimmungsempfehlung verzichten. Wenn ich Artikel 139 der Bundesverfassung lese - ich bin zwar nicht Jurist, und ich bin auch nicht Staatsrechtler -, komme ich zum Schluss, dass es da keine Möglichkeiten gibt, etwas anderes zu machen. Der Fall ist klar: Das Parlament muss nach Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung zu einer Volksinitiative ganz klar eine Abstimmungsempfehlung herausgeben. Die Räte beschliessen die Abstimmungsempfehlung jeweils in der Detailberatung eines Bundesbeschlusses über eine [PAGE 713] Volksinitiative. Weil das Parlament zur Abgabe einer Abstimmungsempfehlung verpflichtet ist, ist heute bereits das Eintreten auf einen solchen Bundesbeschluss obligatorisch. Weil das Eintreten obligatorisch ist, wird nach Abschluss der Detailberatung heute auch keine Gesamtabstimmung durchgeführt. Und wenn es keine Gesamtabstimmung gibt, so gebietet die Logik, dass es auch keine Schlussabstimmung geben sollte.

Nun muss ich feststellen, dass die SPK des Nationalrates diese Problematik erkannt und dem Nationalrat vorgeschlagen hat, eben dieses Problem zu lösen. Der Nationalrat hat kurzerhand, ohne viel Federlesen und auch unterstützt vom Bundesrat, einfach gesagt: Am letzten Freitag einer Session muss zu einer Volksinitiative eine Schlussabstimmung stattfinden.

Nun kommt das Problem: Wenn der Nationalrat und der Ständerat in dieser Schlussabstimmung nicht gleich stimmen, gibt es keine Abstimmungsempfehlung. Und wenn es keine Abstimmungsempfehlung gibt, ist die Verfassung verletzt. Ich sage Ihnen, wie der Bundesrat argumentiert: Das komme selten, nur in seltenen Fällen oder fast nicht vor; bei den Einzelabstimmungen während der Session - dies die zweite Argumentationskette des Bundesrates - sei die Präsenz schlechter als bei der Schlussabstimmung und man müsse für das Abstimmungsbüchlein genaue Zahlen haben.

Wir haben das in der Zwischenzeit aber etwas näher angeschaut, und dieses Argument lässt sich wirklich nicht erhärten. Ich sage Ihnen eines: Es wird nicht lange gehen, und wir werden diese Situation haben. Gerade auch aufgrund der jetzigen unterschiedlichen politischen Zusammensetzung von Nationalrat und Ständerat wird es vorkommen, dass am letzten Freitag einer Session bei der Schlussabstimmung zu einer Volksinitiative unterschiedliche Beschlüsse des Nationalrates und des Ständerates vorliegen. Ich bin dann gespannt, was passiert, wie man das dann nehmen will. Dann haben wir eine glatte Verfassungsverletzung. Es wird dann auch interessant sein zu sehen, wie man das in der Praxis lösen will.

Übrigens muss ich sagen: Ich staune ein bisschen. Das Bundesamt für Justiz hat eine klare Stellungnahme abgegeben und gesagt, dass das, was wir hier tun, nicht richtig ist. Ich staune, denn beim Steuerrecht usw. hat man in diesem Saal gesagt, dass man das nicht tun dürfe, wenn das Bundesamt für Justiz sage, es gehe nicht und es stimme mit der Verfassung nicht überein; ich erinnere an das Steuerpaket.

Heute geht man nun aber glatt darüber hinweg und sagt: Ja, wenn das dann vorkommt, muss man halt schauen. Im Übrigen ist es nicht so, wie in der Kommission gesagt worden ist, dass die Staatsrechtler da sagen: Wenn es dann zu unterschiedlichen Beschlüssen komme, könne man Artikel 139 der Bundesverfassung etwas relativieren. Das ist nicht so. Ich habe auch mit zwei, drei Staatsrechtsprofessoren darüber gesprochen; die Meinung ist einheitlich: Das wird zu Problemen führen.

Nun werden Sie fragen: Warum ist jetzt kein Minderheitsantrag auf der Fahne? Ich sage noch einmal: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat im Plenum beantragt, dass das Problem mit diesen Schlussabstimmungen zu lösen sei. Aber der Nationalrat hat in einer Hauruck-Übung beschlossen: Am letzten Freitag der Session werden nach wie vor Schlussabstimmungen durchgeführt! Der Bundesrat stützt dies, auch er will unbedingt dann Schlussabstimmungen haben. Ich frage mich heute, wo diese Liebe, diese Treue zu den Schlussabstimmungen am letzten Freitag der Session eigentlich herrührt und auf welcher Argumentation sie aufbaut.

Ich möchte das nur zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen: Nach begangener Tat hält der Schweizer Rat. Wir werden eines Tages die Problematik haben, dass Nationalrat und Ständerat zu einer Volksinitiative unterschiedliche Beschlüsse fassen; dann - das sage ich noch einmal - ist die Verfassung verletzt.

Die zweite Problematik ist die Auftrennung des Bundesbeschlusses über Volksinitiative und Gegenentwurf. Ich habe heute über die einzelnen Anträge des Bundesrates gestaunt; denn die Kommission hat einstimmig gesagt, dass sie einen Beschlussentwurf will, der analog zu dem ist, was auch das Volk hat: zwei Beschlüsse, über die man eben differenziert abstimmen kann. Mit dem heutigen Bundesbeschluss, bei dem die Initiative und der Gegenentwurf in der gleichen Vorlage sind, ist das nicht möglich! Es gibt ein konkretes Beispiel, nämlich die Schlussabstimmungen in den Räten vom 21. Dezember 2007, das ist noch nicht allzu lange her, über die Volksinitiative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" und über den Gegenentwurf zu dieser Initiative. Die Abstimmungsfrage lautete hier: "Wollen Sie die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen und gleichzeitig den Gegenentwurf annehmen?" Ein Ratsmitglied, das sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenentwurf ablehnte, konnte in der Schlussabstimmung seinen politischen Willen nicht unverfälscht ausdrücken. Das ist ein Faktum! Es gab eine Fraktion - ich sage jetzt nicht welche -, welche diese Haltung vertrat. Diese konnte am Schluss ihre Meinung nicht ausdrücken. Und jetzt kommt der Bundesrat daher und will am alten System festhalten, bei dem wir die gleiche Kalamität haben!

Ich wollte zuhanden der Materialien sagen, dass mich diese zwei Punkte berühren. Wir werden eines Tages bestimmt von dieser Problematik eingeholt werden. Ich gehe davon aus, dass man, wenn wir dann die Problematik eines Tages haben werden, schlussendlich das Parlamentsrecht ändern und die neue Lösung vorschlagen wird. Diese geht davon aus, dass wir erstens die Beschlüsse trennen und dass wir zweitens die Problematik der Schlussabstimmungen über Volksinitiativen, über diese Bundesbeschlüsse, näher anschauen wollen, wenn die Problematik da ist.