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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Die GPK des Nationalrates reichte am 25. August 2006 ihre parlamentarische Initiative "Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichtes im Nationalrat" ein. Damit bezweckt sie, Artikel 145 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes so zu ändern, dass in Zukunft bei der jährlichen Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat alle Bundesratsmitglieder nacheinander im Nationalrat anwesend sein müssen.

Die angestrebte Gesetzesänderung lässt, wie dies der Wortlaut zeigt, die Art und Weise der bisherigen Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Ständerat weiterhin zu. Bei uns ist ja jeweils "nur" der Bundespräsident anwesend.

Die GPK des Ständerates stimmte am 28. Juni 2007 der Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative diskussionslos zu. Für die GPK des Ständerates, welche dieses Thema im Vorfeld der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative diskutiert hatte und sich der Meinung der GPK des Nationalrates für die Behandlung im Ständerat nicht anschliessen wollte, war dabei wichtig, dass der Status quo im Ständerat erhalten bleibt. Wir sind von dieser parlamentarischen Initiative also eigentlich gar nicht betroffen.

Die parlamentarische Initiative sieht nun vor, dass der Grundsatz, wonach der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Geschäftsbericht im Rat vertritt, weiterhin im Parlamentsgesetz verankert bleibt. Neu soll die Möglichkeit eingeführt werden, dass die Räte in ihrem jeweiligen Reglement ein anderes Vorgehen bestimmen können. Der Vollständigkeit halber halte ich fest, dass der Bundesrat empfohlen hat - das ist seine Stellungnahme vom 21. Dezember 2007 -, die mit dieser parlamentarischen Initiative angestrebte Änderung abzulehnen. Er führte zur Begründung aus, dass die GPK den Geschäftsbericht mit allen Bundesräten, Bundesrätinnen und der Bundeskanzlerin ausführlich im vertraulicheren Rahmen der Kommissionssitzung beraten würde. Die Debatte in den Räten solle jedoch weiterhin ausschliesslich einer Gesamtbilanz gewidmet sein, an der sich der Bundesrat durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin vertreten lasse. Die Anwesenheit aller Mitglieder des Bundesrates im Nationalrat könnte die Debatte ausweiten und von der eigentlichen Aufgabe wegführen.

Der Nationalrat nahm die Vorlage der GPK des Nationalrates am 13. Juni 2008 an. Die GPK des Ständerates hat die Vorlage als vorberatende Kommission des Zweitrates am 10. September 2008 behandelt und empfiehlt Ihnen, die parlamentarische Initiative im Sinne des Nationalrates zu unterstützen.