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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-29

Wortprotokoll

Der Entwurf sah eine Beschwerdefrist von 20 Tagen vor. Das Anfechtungsobjekt ist hier in der Regel weniger komplex, sodass im Sinne der Verfahrensbeschleunigung eine kürzere Frist durchaus gerechtfertigt ist. Der Nationalrat hat die Einheitlichkeit der Rechtsmittelfristen in den Vordergrund gestellt und die Frist auf 30 Tage verlängert. Auch wenn unser Rat sich hier dem Nationalrat anschliesst, gibt es keine vereinheitlichte Rechtsmittelfrist, denn für die Anfechtung von Summarentscheiden gilt eine Frist von 10 Tagen. Wir denken, dass es richtig ist, nach Gewicht und Dringlichkeit des Anfechtungsobjektes zu differenzieren. Im Nationalrat fiel der Entscheid mit 129 zu 17 Stimmen deutlich aus.

Ihre Kommission schliesst sich in Bezug auf die Frist von 30 Tagen dem Nationalrat an, hält aber an der Formulierung unseres Rates fest, will den Begriff der Zustellung also nicht durch den der Eröffnung ersetzen.