Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-13
Wortprotokoll
Ich wäre nicht ehrlich mit mir selber, wenn ich nicht gestehen würde, dass ich für die Argumentation von Herrn Gysin einiges Verständnis habe und es einige Überwindung braucht, Ihnen hier das Gegenteil zu empfehlen. Aber es gibt eben gute Gründe dafür.
Das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern - Herr Remo Gysin hat es erwähnt - wurde von Ihnen vor ziemlich genau einem Jahr hier beschlossen. Dort wurde die Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern an schweizerische und fremde Amtsträger ausdrücklich ausgeschlossen, und das im Rahmen der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer, bei der direkten Bundessteuer und bei den Staats- und Gemeindesteuern, also auch im Steuerharmonisierungsgesetz. Es trifft zu, dass das Gesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten wird.
Wir erfüllen damit die Empfehlungen der OECD vom Mai 1997. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, dass die Mitgliedstaaten die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern unterbinden.
Diese Motion hier geht weiter, und der Unterschied - Herr Gysin hat ihn angedeutet - besteht darin: Herr Gysin möchte, dass der Steuerabzug nicht nur für Bestechungsgelder, sondern auch für Schmiergelder gesetzlich ausgeschlossen wird. Der Unterschied zwischen beiden - ich musste das auch erst im Amt lernen - ist folgender: Bestechung ist es, wenn der Leistungsempfänger eine Person ist, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist, und Schmiergeld ist es, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.
Die Expertengruppe, die diese Fragen im Vorverfahren zu Ihren Entscheiden vor einem Jahr prüfte, prüfte auch die Frage, ob man den Ausschluss des Steuerabzuges auf Schmiergelder ausdehnen sollte. Sie kam nach eingehenden Abklärungen zum Schluss, dass eine Ausdehnung auf die Schmiergelder zu einem problematischen Alleingang der Schweiz führen würde, der gewisse Benachteiligungen bewirken könnte. Es ist traurig, wenn man das so sagen muss, aber das ist noch kein internationaler Standard. Man hat diesbezüglich noch keine Erfahrung, und ich habe Ihnen damals gesagt, dass es auch gewisse Probleme für die Steuerbehörden gebe. Wir werden zuerst noch Erfahrungen sammeln müssen.
Sie haben nicht jene Lösung gewählt, die aus Sicht der Steuerbehörden die optimale gewesen wäre, dafür haben Sie die international anerkannte gewählt. Das kann man machen, vielleicht ist sie letztlich aber weniger effizient. Es würde wenig Sinn machen, hier weiter zu gehen, bevor man die Erfahrungen hat und bevor es internationaler Standard ist. Sollte sich dieser Standard z. B. in der OECD in der Zukunft durchsetzen - und wir wären durchaus gewillt mitzuwirken, dass das der Fall sein wird, aber dann im internationalen Kontext -, könnte die Schweiz sehr rasch auf diese Entwicklung reagieren und auch auf die Grundlagen, die schon vorbereitet sind, zurückgreifen.
Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen im Namen des Bundesrates empfehle, hier nicht im Alleingang vorzugehen, sondern zuzuwarten, bis sich das Umfeld verändert hat. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.