Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-29
Wortprotokoll
Wir haben das mietrechtliche Verfahren schon ausgiebig diskutiert. Es geht hier um die Rollenverteilung in mietrechtlichen Prozessen vor erster ordentlicher Instanz. Artikel 206 regelt den Fall, dass es vor der Schlichtungsbehörde zu keiner Einigung kommt und die Schlichtungsbehörde entsprechend eine Klagebewilligung erteilt.
Der Nationalrat will, dass diese Bewilligung bei Anfechtungen von Miet- und Pachtzinserhöhungen dem Vermieter oder Verpächter erteilt wird beziehungsweise dass ihm die Klägerrolle zugeteilt wird. Das entspricht eigentlich dem geltenden Recht von Artikel 274f OR. Diese Änderungen lassen sich mit Verweis auf das geltende Recht und auf die Besonderheiten des sozialpolitisch geprägten Mietrechtes rechtfertigen. Der Nationalrat hat darüber diskutiert, das gesamte mietrechtliche Verfahren im OR zu belassen, hat dies dann aber verworfen und im Sinne einer Kompromisslösung diese Spezialbestimmung in die ZPO übernommen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen, sich dem Nationalrat anzuschliessen, zumal der Entscheid dort relativ klar ausgefallen ist.