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Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Manchmal geht die Schweiz seltsame Wege - und hier auch der Bundesrat, Sie verzeihen, Herr Bundesrat Villiger. Versuchen Sie einmal jemandem zu erklären, dass das Bezahlen von Schmiergeldern, die private Bestechung, bei uns belohnt wird!

Die Motion Jans Armin "Schmiergelder. Keine Steuerabzüge" will, dass die Zahlung von Schmiergeldern, die private Bestechung, nicht mehr als geschäftsmässiger Aufwand betrachtet und zum Abzug zugelassen werden kann. Konkret bedeutet das, dass ein Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 1946 aufgehoben werden soll.

Ich begründe das wie folgt: Die Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern mit Leistungsempfängern im öffentlichen Bereich ist bereits ausgeschlossen. Dieses Gesetz ist übrigens sehr neu und wird per 1. Januar 2001 in Kraft treten. Auch bei der privaten Bestechung, handelt es sich um Gelder, die den Empfänger zu einem pflichtwidrigen Verhalten im Interesse des Zahlenden veranlassen sollen. Wirtschaften ohne Schmiergelder ist nicht nur ein ethisches Erfordernis; wir sollten auch - ich zitiere Sie, Herr Bundesrat Villiger - keine so genannten Kavaliersdelikte tolerieren. Wirtschaften ohne Schmiergelder ist kostengünstiger, hiermit gewinnträchtiger, wettbewerbsfreundlicher und marktgerechter.

In der Vernehmlassung zur Änderung des schweizerischen Korruptionsstrafrechtes Ende 1998 haben verschiedene Kantone angeregt, die aktive und passive Privatbestechung nicht im Wettbewerbs-, sondern im Strafgesetz neu zu regeln. Für den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gäbe es da ein präventives, wirksames Signal. Übrigens haben wir einen entsprechenden Passus im Wettbewerbsrecht. Die Sache ist im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb [PAGE 1528] eigentlich geregelt, seit 50 Jahren ist es aber nie zu einer Verurteilung gekommen. Das zeigt, dass die ganze Sache toleriert wird bzw. nicht funktioniert.

Der Kanton Basel-Stadt begrüsst ausdrücklich auch die Strafbarkeit der Privatbestechung, da diese erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichte und das Vertrauen in den Geschäftsverkehr untergrabe; so schrieb der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in seiner Vernehmlassungsantwort zur Korruptionsbekämpfung.

Ich möchte aufgrund von zwei, drei Beispielen die Sache konkretisieren: Besonders gravierend wird die private Bestechung, wenn es um Medien geht. Es gab eine Zeitungsmeldung im Laufe dieses Jahres, wonach eine redaktionelle Gefälligkeit als Gegenleistung für eine Luxusuhr erfolgte. Edipresse und "Bilan" waren damals im Gespräch.

Im Exportbereich geht es bei der privaten Bestechung ganz allgemein nicht um Trinkgelder, sondern weltweit - so schätzt die OECD - um eine Summe von mehr als 100 Milliarden Schweizerfranken.

Private Bestechung ist besonders auch im Fonds- und im Bankenbereich zu beobachten, z. B. beim Handel mit Optionen. Wer entscheidet unter welchen Umständen z. B. über die Aufnahme von Beteiligungen an Fonds oder über ein Portfolio einer Pensionskasse?

Private Bestechung ist noch eines der letzten Tabus unserer Gesellschaft. Ich bitte Sie, gegenüber den Totengräbern der Marktwirtschaft - so lautete eine Zeitungsüberschrift zu diesem Thema - hier ein Zeichen zu setzen, die Vetternwirtschaft nicht zu unterstützen und die Motion, an der ich im Namen von Herrn Jans festhalte, zu überweisen.