Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-29
Wortprotokoll
Nachdem die Kommission im Patentanwaltsgesetz einen neuen Artikel 12bis eingeführt hat, ist auch im Patentgesetz darauf hinzuweisen mit der Formulierung: "Artikel 12bis des Patentanwaltgesetzes gilt für eingetragene und nichteingetragene Patentanwältinnen und Patentanwälte."