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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29

Wortprotokoll

Es ist selbstverständlich Sache des Ständerates und dann des Nationalrates, darüber zu entscheiden, wer für die Wahl der nebenamtlichen Richter zuständig sein soll. Ich erlaube mir, nur kurz die Gründe anzuführen, die den Bundesrat veranlasst haben, vorzuschlagen, dass es die Gerichtskommission sein solle.

Ob die Vereinigte Bundesversammlung oder die Gerichtskommission hier als Wahlorgan auftritt, ist ein politischer, nicht ein rechtlicher Entscheid. Wir sind der Auffassung, dass die Einsetzung der Gerichtskommission als Wahlorgan eine vertiefte Auseinandersetzung des Wahlgremiums mit der fachlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten erlaubt. Dies verhindert die Gefahr, dass den Proporzansprüchen von Parteien ein zu starkes Gewicht gegeben wird. Es ist zu berücksichtigen, dass im Unterschied zu den Richtern und Richterinnen anderer eidgenössischer Gerichte die von der Gerichtskommission zu wählenden Patentrichterinnen und Patentrichter nur im Nebenamt tätig sind. Deren Wahl hat daher unseres Erachtens nicht den gleichen Stellenwert wie die übrigen Wahlgeschäfte der Bundesversammlung. Insofern würde eine solche Wahl durch die Gerichtskommission auch die Bundesversammlung entlasten.

Der Antrag der Minderheit zeigt, dass geringe Anpassungen im Parlamentsgesetz erforderlich sind. Wir unterstützen diese Änderungsanträge.