Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-29
Wortprotokoll
Bei den vorsorglichen Massnahmen geht es um die Frage des Know-how bei der Entscheidungsfindung, welches eine Einzelrichterin oder ein Einzelrichter haben muss. Es ist in der Kommission vorgeschlagen worden, dass bei Gesuchen um vorsorgliche Massnahmen mit technischen Problemstellungen immer eine Person mit Fachwissen beigezogen werden müsse. Wir sind aber darauf hingewiesen worden, dass dies bei rein juristischen Fragen nicht notwendig sei. Die neue Formulierung trägt dieser Differenzierung Rechnung. Eine Person mit technischem Fachwissen muss nur beigezogen werden, wenn es um technische Fragen geht. Dann handelt es sich aber um eine Muss-Vorschrift und nicht um eine Kann-Vorschrift. Der erste Satz von Artikel 40 lautet demnach: "Ist das Verständnis eines technischen Sachverhalts für den Entscheid von besonderer Bedeutung, muss die Einzelrichterin bzw. der Einzelrichter bei Gesuchen um vorsorgliche Massnahmen ... beiziehen."