Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-29
Wortprotokoll
Mit der Motion, die vom Nationalrat entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen worden ist, soll der Bundesrat beauftragt [PAGE 745] werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen.
Vorweg: Auch wir sind der Auffassung, dass die Zahl und die Schwere der Gewaltdelikte in den letzten Jahren zugenommen haben und dass es durchaus sinnvoll ist, diese Fälle zu eruieren und sie dann auch zu analysieren. Der Bundesrat hat seine ablehnende Haltung damit begründet, dass diese Motion über das Ziel hinausschiesse. Diese Auffassung teilen wir zum Teil. Ich denke beispielsweise an die Frage des ärztlichen Berufsgeheimnisses, aber auch die Verfassungsmässigkeit ist nicht über alle Zweifel erhaben.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns für eine Abänderung des Textes entschieden, ausgehend von der Tatsache, dass wir klar der Meinung sind, dass Handlungsbedarf besteht. Es besteht ein eminentes Interesse, dass diese Fälle erfasst werden, aber wir wollen es nicht nur beim Erfassen belassen, sondern diese Fälle sollen auch ausgewertet werden, damit beispielsweise im Hinblick auf Präventionsmassnahmen Schlüsse gezogen werden können. Das sind die Gründe, weshalb wir einstimmig einen abgeänderten Motionstext vorschlagen, mit dem wir den Bundesrat beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesamtschweizerisch Vorfälle menschlicher Gewalt zu erfassen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen statistische Erhebungen zu machen und, als zweiten Auftrag, diese Erhebungen im Hinblick auf Massnahmen dann eben auch auszuwerten.
So schlagen wir Ihnen jetzt vor, den Text dieser Motion abzuändern, und empfehlen Ihnen, sie anzunehmen. Ich hoffe, Frau Bundesrätin, dass jetzt auch der Bundesrat mit dem abgeänderten Motionstext leben kann.