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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30

Wortprotokoll

Ich möchte vorerst dem Bundesrat dafür danken, dass er sich bereiterklärt hat, dieses Postulat entgegenzunehmen. Erlauben Sie mir jedoch, auf eine Unstimmigkeit hinzuweisen, die sich aufgrund meines Anliegens und aufgrund dessen, wie der Bundesrat es gedenkt umzusetzen, ergibt. Ich habe im Text den letzten Satz so formuliert, dass es heisst: "Die entsprechenden Effizienzgewinne sind im Rahmen der laufenden Aufgabenüberprüfung des Bundes zu berücksichtigen." Nun ist es so, wie man der Antwort des Bundesrates entnehmen kann, dass es vorgesehen ist, einen Wirksamkeitsbericht zum NFA im Rahmen einer Botschaft gegen Ende 2010 zu unterbreiten.

Nun muss man Folgendes sehen: Wie ich vernommen habe, ist es so, dass der Bundesrat voraussichtlich im Oktober dieses Jahres über die Aufgabenüberprüfung befinden und anschliessend den politischen Dialog starten will, das heisst also die Diskussion mit den Kantonen und allenfalls mit Interessenorganisationen. Die Zielvorgabe ist aufgrund von Medienmitteilungen des Bundesrates bekannt. Es sollen bis zum Jahre 2015 2,3 Milliarden Franken eingespart werden, zudem bis zum Jahre 2020 weitere 3 Milliarden Franken im Bereich soziale Wohlfahrt. Der Beschluss des Bundesrates vom Oktober über den Aktionsplan wird dann, wie man gehört hat, rund fünfzig Massnahmen umfassen. Es ist bekannt, dass die Bundesämter bis Ende dieses Monats ihre Planungen einreichen mussten. Und wie ich einer Aussage entnommen habe, will man beispielsweise vorsehen, die Einsparungen im Verkehrsbereich - also Strasse und Schiene - bei rund einer Milliarde Franken festzusetzen. Gestützt auf diesen politischen Dialog will der Bundesrat dann Anfang 2009 über die einzelnen Massnahmen befinden und diese dem Parlament unterbreiten.

Nun müssen wir demgegenüber sehen: Der NFA hat gemäss den ursprünglichen Schätzungen auf Bundesebene ein Einsparungspotenzial von rund 700 Millionen Franken. Der NFA ist auf den 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Wenn nun dieser Bericht über die Wirksamkeit des NFA dem Parlament erst auf das Jahr 2010 zugeleitet wird, ergibt sich damit eine zeitliche Unstimmigkeit zwischen der Frage des Effizienzgewinnes und dem Fahrplan bezüglich der Aufgabenüberprüfung. Ich möchte hier also mein Anliegen wie folgt deponieren: Man sollte diese zwei Bereiche dergestalt koordinieren, dass es möglich ist, die Einsparungen in Folge des NFA im Rahmen der Aufgabenüberprüfung anzurechnen. Meine Position ist hier ganz klar: Ich habe Bedenken, wenn man den Effizienzgewinn von 700 Millionen Franken einfach so auf der Seite lässt und gleichzeitig z. B. im Verkehrsbereich, vor allem im öffentlichen Verkehr, gegen eine Milliarde Franken wegspart. Das sind die Bedenken, die ich bezüglich des Vorgehens habe, wie es der Bundesrat vorsieht.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, wenn möglich darauf hinzuwirken, dass diese zwei Bereiche, Effizienzgewinne durch den NFA und Aufgabenüberprüfung, in einer Gesamtschau in die künftige Politik mit einbezogen werden.

Maissen Theo · Ständerat · 2008-09-30 | Lexipedia | Lexipedia