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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2008-09-30

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Ich werde mich auch der Kürze befleissigen.

1. Wir haben dem Antrag auf ein Konzept mit 100 Quadratmetern nicht entsprochen. 25 Mitglieder dieses Rates haben dagegen gestimmt und sind auf der klaren ursprünglichen Linie unseres Rates geblieben. Ich darf Ihnen einfach sagen: Sie kennen die Argumentation. Ich glaube, alle diejenigen, die auf der Linie des Ständerates gestimmt haben, haben nun keinen Grund, die Meinung zu wechseln, nur weil man von 100 auf 80 Quadratmeter heruntergeht. Dieser Unterschied macht keinen Unterschied. Die genau gleichen Argumente, die gegen 100 Quadratmeter sprechen, sprechen auch gegen 80 Quadratmeter. Ich glaube wirklich, dass wir diesen Weg nicht beschreiten sollten.

2. Ich möchte die Situation in der Schweiz nach dem vergangenen Abstimmungswochenende in Erinnerung rufen - auch hier will ich nicht in die Details gehen -: Es gibt acht Kantone, die einem Konzept zugestimmt haben, das zumindest nicht hinter den ständerätlichen Beschluss zurückgeht; acht Kantone haben mit Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit ein sehr ähnliches Konzept. Sie wissen: Ein Kanton, Nidwalden, hat eine andere Lösung, ein Kanton, St. Gallen, befindet sich in einem leicht chaotischen Zustand, indem er die Sache den Gemeinden übergeben hat. Zwei weitere Kantone werden demnächst, im November, abstimmen: Waadt und Freiburg. In diesen Kantonen steht ebenfalls nur noch die Frage "Fumoirs oder keine Fumoirs?" zur Debatte. Auch dort wird man nicht hinter den Beschluss des Ständerates zurückgehen. Sie befinden sich also in einer sehr guten Ausgangslage, wenn Sie auf der bisherigen ständerätlichen Linie bleiben, und in der Gesellschaft der grossen, [PAGE 775] grossen Mehrheit der Bevölkerung in den erwähnten acht Kantonen, die bisher zugestimmt haben.

Ich darf vielleicht ganz kurz etwas zum Stichwort Genf sagen: Sie werden heute noch oder morgen aus der Presse erfahren, dass das Bundesgericht das dortige Rauchverbot aufgehoben hat. Um präventiv sämtlichen Falschinterpretationen vorzubeugen. Ich möchte dazu nur festhalten, dass das Bundesgericht klar sagt, es fehle dort die gesetzliche Grundlage, es hätte eines formellen Beschlusses des Kantonsparlamentes bedurft. Wenn das also etwas illustriert, dann illustriert es, dass Sie gut daran tun, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, und das macht die bisherige Ständeratslösung.

Ich möchte zum Schluss, vielleicht mit einem kleinen Augenzwinkern, noch daran erinnern, dass die meisten von Ihnen am 24. September auf dem wunderbaren Ausflug des Ständerates zur Burg Neu-Bechburg waren. Sie haben dort festgestellt, dass die Familien Riggenbach und Wackernagel im Jahre 1880 in diesem schönen Schlösschen ein separates, gutbelüftetes, sehr schön gestaltetes Fumoir eingerichtet haben; ansonsten war das ganze Schlösschen rauchfrei.

Ich bitte Sie: Gehen Sie nicht hinter diesen Standard von 1880 zurück, und halten Sie am Beschluss unseres Rates fest.