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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Nachdem sich die beiden Vorredner so kurz gehalten haben, verzichte ich auf zwei A4-Seiten, um mich nicht zu wiederholen.

Für mich geht es hier jetzt doch auch darum, eine gewisse Verhältnismässigkeit zu wahren. Wir haben am letzten Wochenende erlebt, dass unser Nachbarkanton Nidwalden eindeutig entschieden hat, dass er kein allgemeingültiges Rauchverbot im Gastgewerbe will. Jeder Restaurateur soll gemäss diesem klaren Volksentscheid selber entscheiden können, wie er mit seinem persönlichen Eigentum, nämlich mit seinem Betrieb, umgehen will.

Ich habe in meinem Votum vom 17. September noch einmal erwähnt, dass ich nach wie vor überzeugt bin, dass eine moderate Bundesregelung im Bereich Passivrauchen erstrebenswert gewesen wäre. Wir im Ständerat haben jedoch mit unserem Beschluss vom 4. März 2008 zur Aufnahme von Artikel 2b ins Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen die Weichen gegen eine schweizweit einheitliche Regelung gestellt. Es ist nun in Anbetracht des Entscheides in Nidwalden nichts anderes als logisch und konsequent, wenn wir den Nidwaldner Stimmbürgern nicht eine gegenteilige Regelung aufdrängen. Als Vertreter eines kleinen Kantons bin ich der klaren Meinung, dass man den Volkswillen auch eines kleinen Kantons nicht einfach übergehen darf. Deshalb ersuche ich Sie dringend, wenigstens kleinen Betrieben die Wahlfreiheit zu belassen, damit sie selber entscheiden können, wie sie ihren privaten Betrieb - ich wiederhole nochmals: es geht um private Betriebe! - weiterführen wollen. Wenn die Bevölkerung allgemein nur noch rauchfreie Betriebe will, so wird sie Raucherlokale einfach meiden, und wenn der Restaurateur überleben will, wird er entsprechend auch seinen Betrieb als Nichtraucherlokal weiterführen. Auch das Personal wird sich entsprechend einrichten: Wer nicht in einem Raucherbetrieb arbeiten will, sucht eben entsprechend einen Arbeitsplatz in einem Nichtraucherbetrieb.

Mit der von der Mehrheit unserer Kommission vorgeschlagenen Lösung, dass Raucherlokale nach aussen leicht erkennbar zu bezeichnen sind, ist es doch wirklich jedem freigestellt, solche Betriebe aufzusuchen oder eben zu meiden. Wir sind uns in diesem Saal bewusst, dass wir mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Gastronomen, eingreifen, indem wir die Nutzung ihres Eigentums stark einschränken. Auch bei dieser Vorlage sind die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismässigkeit einzuhalten. Mit der nun von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Lösung sind diese Prinzipien wohl ganz knapp noch gewahrt.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.