Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30
Wortprotokoll
Herr Kollege Gutzwiller, Ihr Votum veranlasst mich zu einer kurzen Entgegnung. Sie haben gesagt, die Faktenlage sei heute genau die gleiche wie beim letzten Durchgang. Sie ist es nicht. Wir haben in der Kommission die Zahlen erhalten, wonach vom Antrag der Mehrheit, wie er heute auf dem Tisch liegt, maximal etwa 20 Prozent der Wirtshäuser profitieren könnten. Gehen wir davon aus, dass wahrscheinlich nur ein Teil der Wirte davon Gebrauch macht, dürften es 10 bis höchstens 15 Prozent der Restaurantbetriebe sein, die künftig als Raucherbeizen geführt werden. Das heisst mit anderen Worten, Herr Gutzwiller: Für 30 bis 40 Prozent Raucher bleiben noch 15 Prozent der Restaurants; die 60 Prozent Nichtraucher haben mindestens 85 Prozent der Beizen gut in der Hand.
Wir sind doch ausgezogen - und da bin ich mitmarschiert -, um die Nichtraucher vor Rauch zu schützen. Wenn Sie nun den Rauchern noch die wenigen Raucherbeizen wegnehmen, geht es nicht mehr darum, Nichtraucher zu schützen; denn jeder Schweizer sieht an der Türe angeschrieben: "Hier darf geraucht werden - Raucherlokal." Er kann zur nächsten Türe gehen.
Wenn wir an etwas nicht Mangel haben in der Schweiz, dann sind es Beizen. Davon gibt es doch nach wie vor genug. Aber wenn wir nun anfangen, auch den restlichen Rauchern das Rauchen in Restaurants zu verunmöglichen, geht es nicht mehr um den Schutz der Nichtraucher, sondern es geht darum, die Raucher zwangsweise auf den Weg der Tugend zu führen. Ich muss Sie fragen: Wenn wir das Verhalten der Raucher durch staatliche Massnahmen ändern wollen, so geschieht das durch den freiheitlichen Staat, den auch Sie - mit Ihrem Parteinamen - auf Ihre Fahne geschrieben haben? Ist das die Freiheit des Bürgers, der seit der Aufklärung - so haben wir es gelernt - sich selber auch schaden darf, der selber entscheiden darf, was für ihn gut ist? Ist das der freiheitliche Staat, den Sie hier realisieren? Es ist ein Rückfall hinter die Aufklärung zurück, als der Staat nicht nur Schaden verhinderte, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg der Tugend führen wollte! In Ihrer Stadt Zürich waren es die Sittenmandate, und heute verordnen Sie tugendhaftes Leben in allen Restaurants. Das kann ein freiheitlicher Staat sich nicht leisten! [PAGE 776]
Einen zweiten Gedanken wage ich anzufügen: Wir haben hier ein Bundesgesetz, und die Kantone haben die Kompetenz, schärfer zu legiferieren. Ist es unter diesem Aspekt richtig, dass das Bundesgesetz die schärfstmögliche Variante normiert? Nein, das Bundesgesetz soll eine mildere Variante normieren. Den Kantonen ist es freigestellt, schärfer dreinzufahren, schärfere Regelungen zu treffen. Auch aufgrund dieses Aspektes ist es doch richtig, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit Bundesgesetz wird, und Ihrem Kanton ist es dann freigestellt, schärfere Regelungen zu treffen.