Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-30
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates - von dort stammt ja diese Motion - beauftragt den Bundesrat, das Bundespersonalrecht zu revidieren. Sie will damit folgende Ziele erreichen: Das Kündigungswesen soll insgesamt vereinfacht, das Beschwerdeverfahren übersichtlicher und vor allem kürzer werden. Schliesslich sollen Abfindungen nur noch restriktiv möglich sein. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 5. September 2007 die Annahme der Motion beantragt. Am 19. September 2008, also ein Jahr später, hat er den Entwurf zur Revision des Bundespersonalgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die bis am 5. Januar 2009 [PAGE 766] dauern wird. Wir warten gespannt auf die Resultate der Vernehmlassung.
Wie werden die Motionsziele im Revisionsentwurf umgesetzt? Das ist ja die Kardinalfrage in dieser Ausgangslage. Die Anliegen der Motion werden im Vernehmlassungsentwurf konsequent verfolgt und umgesetzt. Das kann man wohl so sagen, und so sieht es auch die Kommissionsmehrheit. Auf eine Enumeration der Kündigungsgründe wird verzichtet, und stattdessen werden künftig für eine ordentliche Kündigung in einer allgemeinen Umschreibung sachlich hinreichende Gründe verlangt. Weiter werden die Kündigungsfristen verkürzt, indem sie den Mindestkündigungsfristen im OR angepasst werden. Ebenso wird darauf verzichtet, die Weiterbeschäftigungspflicht beizubehalten. Diese Pflicht entfällt in Zukunft. Die Weiterbeschäftigung soll künftig nur noch eine von diversen Massnahmen zur Unterstützung des beruflichen Fortkommens darstellen. Zur Beschleunigung der Kündigungsverfahren, die nach geltendem Recht über längere Zeit beträchtliche Ressourcen binden, werden im Entwurf einige effiziente Massnahmen vorgesehen. Eine davon ist der Entzug der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden, die bei Bedarf durch die Beschwerdeinstanz wiederhergestellt werden kann.
Ein guter und weiser Rat des Bundesrates ist weiter, das komplizierte und zeitraubende Einspracheverfahren abzuschaffen und stattdessen ein einheitliches Beschwerdeverfahren für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vorzusehen. Dabei wird das interne Beschwerdeverfahren abgeschafft, und das Bundesverwaltungsgericht wird für viele Fälle als einzige Beschwerdeinstanz zur Verfügung stehen. In bestimmten gesetzlich definierten Fällen wird auch künftig der Weiterzug ans Bundesgericht möglich sein. Diese vorgeschlagenen Neuerungen entsprechen der Zielsetzung der Motion und sind somit begrüssenswert.
Ein wichtiges Anliegen war in der SPK jedoch auch die Frage der Abfindungen. Wir haben uns lange überlegt, ob man zum Beispiel den letzten Satz der Motion streichen sollte. Wir sind dann aber zur Überzeugung gelangt, dass das eher ein Eigengoal werden und man das dann natürlich anders auslegen könnte. Aber die Frage der Abfindungen - das wissen Sie alle - ist und bleibt brisant. Der Bundesrat hat in der Kommission versprochen, hier absolut restriktiv vorzugehen. Wenn sachlich hinreichende Gründe für die ordentliche oder wichtige Gründe für die fristlose Kündigung fehlen oder Verfahrensvorschriften verletzt wurden, soll der Richter künftig die Auszahlung einer Entschädigung anstelle der Weiterbeschäftigung anordnen können. Das revidierte Bundespersonalgesetz sieht zudem Abgangsentschädigungen für Arbeitnehmende, die in einem sogenannten Monopolberuf tätig sind, und für langjährige Mitarbeitende ab einem bestimmten Alter vor. Die Festlegung der maximalen Höhe der Entschädigung und neu zudem die Beantwortung der Frage, ob Abgangsentschädigungen auch an andere Personalkategorien ausgerichtet werden dürfen, sind an die Arbeitgeber delegiert. Der Arbeitgeber Bundesrat macht bereits heute nur restriktiv - darüber kann man sich zwar streiten - Gebrauch von seiner Möglichkeit, Abgangsentschädigungen zu zahlen. Zudem ist vorgesehen, dass jede Abgangsentschädigung, die ein Jahresgehalt übersteigt, vorab der Zustimmung der Finanzdelegation bedarf.
Ich beantrage dem Ständerat namens der SPK, die Motion anzunehmen. In der Kommission haben wir die Motion mit 7 zu 3 Stimmen angenommen. Der Handlungsbedarf ist eindeutig ausgewiesen. Der Bundesrat hat richtigerweise die Arbeit bereits aufgenommen, und wir sollten ihm jetzt nicht in die Speichen greifen, sondern eben gerade in diesem Bereich vorwärtsmachen. Und wenn Sie in diesem Bereich vorwärtsmachen wollen, dann müssen Sie die Motion annehmen.