Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage geht es um die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian. Handlungsbedarf ist gegeben, einerseits beim Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) und andererseits beim Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern. Aufgrund der heutigen Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 1 StHG hat sich bei den Kantonen eine Vielfalt von Abzugsmöglichkeiten bei den Zuwendungen an politische Parteien ergeben. 15 Kantone lassen solche Abzüge bereits heute zu.
Über die Frage, ob politische Parteien gemeinnützig sind und öffentliche Zwecke erfüllen, lässt sich streiten und philosophieren. Ihre Kommission ist aber ganz klar der Meinung, und mit ihr 22 Kantone, dass Zuwendungen an politische Parteien steuerlich zum Abzug zugelassen werden müssen. Bei der direkten Bundessteuer soll der Abzug bei maximal 10 000 Franken festgesetzt werden, die Kantone können die Höhe bei ihren Steuern selber bestimmen. Der Kommission war es auch wichtig, dass die Definition einer politischen Partei ins Gesetz aufgenommen wird. Sie sehen die Definition in Artikel 9 des Steuerharmonisierungsgesetzes. Es ist eine einfache und klare Regelung. Sie werden sehen, der Bundesrat sieht das anders, aber Ihre Kommission ist ganz klar der Auffassung, dass das im Gesetz zu regeln ist und dass wir das nicht der Verwaltung überlassen wollen.
Aufgrund von Hinweisen aus den Vernehmlassungsantworten hat Ihre Kommission auch darüber diskutiert, nicht nur Parteienvertreter in kantonalen Parlamenten, sondern auch solche in Gemeindeparlamenten zu berücksichtigen. Wir haben das diskutiert, die Kommission ist aber ganz klar zur Überzeugung gekommen, dass das zu weit gehen würde und eben dann im Vollzug kompliziert würde.
Wie Sie wissen, lehnt der Bundesrat die Vorlage ab. Bundesrat Merz war an unserer letzten Kommissionssitzung anwesend. Es ist dem Bundesrat zugutezuhalten, dass er eben ein Gremium ist, welches Realpolitik betreibt. Bundesrat Merz ist nicht mit leeren Händen gekommen, sondern er hat geahnt, dass Ihre Kommission auf das Nichteintreten nicht eingehen würde, und er hat deshalb eine Alternative vorgeschlagen. Diese Alternative sehen Sie in der Stellungnahme des Bundesrates auf Seite 7491. Der Bundesrat will einerseits den Betrag bei der direkten Bundessteuer nicht bei maximal 10 000 Franken, sondern tiefer ansetzen, und der Bundesrat möchte andererseits eben, dass man den Begriff der politischen Partei auf Gesetzesstufe nicht weiter einschränkt.
Der Bundesrat sieht auch bei den juristischen Personen eine Doppelspurigkeit. Ihre Kommission sieht das ganz anders. Diese Doppelspurigkeit besteht insofern nicht, als heute bei den juristischen Personen Politsponsoring ja bereits als Aufwand geltend gemacht werden kann. Es ist aber Voraussetzung, dass dieses Politsponsoring eben offengelegt wird. Andererseits werden hier die steuerlichen Abzüge, also Beiträge an die Parteien, nicht offengelegt. Deshalb ist es eine Gleichschaltung gegenüber den natürlichen Personen.
Wo liegen die Schwächen in dieser Vorlage, wenn man überhaupt von Schwächen sprechen kann? Es ist natürlich und auch gerechtfertigt, dass man sich fragt: Wie sieht es mit den finanziellen Auswirkungen aus? Oder die Frage kann gestellt werden: Wie wird das gegenfinanziert? Es liegen keine statistischen Angaben vor, aber eines kann festgehalten werden: Wenn das Parlament der Vorlage zustimmt, so, wie es Ihnen Ihre Kommission empfiehlt, werden weder das Bundesbudget noch die Kantons- und Gemeindebudgets auf den Kopf gestellt werden.
In diesem Sinne möchte ich Sie im Auftrag und namens der vorberatenden Kommission bitten, auf das Geschäft einzutreten und dann die Mehrheit zu unterstützen.