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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-30

Wortprotokoll

Was ich nicht verstehe - ich sage dies sowohl als Initiant dieser Vorlage als auch als Mitglied der vorberatenden Kommission -, ist das erstrangige Ziel des Bundesrates, diese Vorlage abzulehnen. Natürlich, das ist sein gutes Recht; aber ist diese Haltung im Vergleich zu derjenigen anderer Träger unseres Staates auch nachvollziehbar? Meines Erachtens ist sie es nicht.

Die SPK unseres Rates stimmte dem grundsätzlichen Anliegen praktisch einstimmig zu, bei einer Enthaltung. In der SPK des Nationalrates war das Ergebnis noch um einen Zacken eindeutiger: Alle waren dafür, keiner war dagegen, keiner enthielt sich der Stimme. Auch die Kantone äusserten sich in der Vernehmlassung überwiegend positiv. Und es waren ja die Exekutiven, die Regierungen, die zu diesem Entscheid kamen. Schliesslich zu den Städten und Gemeinden: Am 16. September dieses Jahres trafen wir von der parlamentarischen Gruppe Kommunalpolitik uns mit den obersten Repräsentanten unserer Kommunen. Dabei wurde uns eidgenössischen Parlamentariern ganz klar die Botschaft vermittelt, dieser Vorlage sei zuzustimmen. Man wollte und will in den Städten und Gemeinden nun endlich Klarheit darüber erhalten, was in dieser bis anhin strittigen Angelegenheit gelten soll: Abzug von Parteispenden, ja oder nein? Die Antwort war klar: Ja.

Warum aber stemmt sich die Exekutive auf Bundesebene, der Bundesrat, dagegen? Ein vernünftiges und überzeugendes Gegenargument konnte man mir bis heute nicht geben, ausser eben dem Argument, die Zahl der Abzüge solle nicht mehr grösser werden. Aber schauen Sie nur auf die folgenden Geschäfte auf der Traktandenliste: Da wimmelt es ja geradezu von weiteren Forderungen, die auf dem gleichen System des Steuerabzuges basieren. Zugegeben, bei der detaillierten Ausgestaltung kann man unterschiedlicher Meinung sein: bei der Höhe der Abzüge wie auch bei den Anspruchsberechtigten, den politischen Parteien, Bewegungen usw. Aber beim Grundsatz der steuerlichen Abzugsfähigkeit sollten wir uns durch den Bundesrat nicht vom Weg der Vernunft abbringen lassen, schliesslich gibt es mittel- und längerfristig nur eine konsequente Lösung, nämlich Ja oder Nein zu sagen, das verlangt eben das StHG.

Ich wage bei dieser Gelegenheit, Frau Bundesrätin, noch eine Behauptung: Sässen Sie - ich meine damit natürlich in erster Linie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die einmal in diesem Parlament gesessen haben - heute unter uns, hätten Sie meines Erachtens eine andere Einstellung zu dieser Vorlage. Sie würden der Finanzierung der politischen Parteien und damit dem Stellenwert der Parteien zur Bewältigung von öffentlichen Aufgaben ein anderes Gewicht beimessen. Vergessen Sie nicht, werte Mitglieder der Landesregierung, die Sie nun im höchsten Amt dieses Staates Einsitz haben, dass Sie die Wahl in dieses Amt letztlich auch zu einem guten Stück der Knochenarbeit der Basis Ihrer jeweiligen Partei verdanken. Die Parteibasis soll aber nicht um Gotteslohn arbeiten müssen, sie ist auf Beiträge und Spenden angewiesen. Das ist immer noch besser als eine staatliche Finanzierung der Parteien, wie sie in anderen Ländern, wo sie oft recht üppig ausfällt, Usus ist. Lassen Sie es doch zu, dass diese für die Parteien unerlässlichen Zuwendungen bis zu einem vernünftigen Betrag steuerlich abgezogen werden können. Die Kompetenz dazu liegt schliesslich bei uns, dem Gesetzgeber.

Deshalb möchte ich Sie bitten, den Nichteintretensantrag des Bundesrates abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.